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München

München: Nach Kokain-Kauf auf der Wiesn – Strafbefehl für Klaus Leutgeb


Strafbefehl akzeptiert
Nach Kokain auf Wiesn: So viel muss Klaus Leutgeb nun bezahlen

Von t-online, SK

Aktualisiert am 05.02.2025Lesedauer: 2 Min.
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Der Event-Manager Klaus Leutgeb (Archivbild): Er wird von der Justiz zur Kasse gebeten. (Quelle: IMAGO/Stefan M. Prager)
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Das Münchner Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen den bekannten Event-Manager Klaus Leutgeb erlassen, den er auch akzeptiert hat. So hoch fällt jetzt seine Strafe aus.

In München ist Klaus Leutgeb einer der bekanntesten Event-Manager. Unter anderem holte er vergangenes Jahr den Weltstar Adele zu zehn Konzertterminen auf die Bühne der Landeshauptstadt. Kurze Zeit nach dem Mega-Konzert war Schluss mit lustig: Die Polizei erwischte Leutgeb auf der Wiesn dabei, wie er vor dem Käfer-Festzelt Kokain kaufte. Das hat nun Folgen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte am Amtsgericht Strafbefehl gegen den Konzert-König erlassen, weil bei ihm 2,23 Gramm Kokaingemisch gefunden worden seien.

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Mildere Strafe wegen Alkoholkonsum

Wie die "Bild" berichtet, hat Leutgeb den Strafbefehl nun akzeptiert – und muss jetzt 21.600 Euro Strafe zahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Weil der Konzertveranstalter innerhalb einer zweiwöchigen Frist keinen Einspruch erhoben hatte, gilt der Strafbefehl wie ein Urteil. Leutgeb muss die Strafe zahlen, ist aber nicht vorbestraft. Weil er zum Zeitpunkt des Vorfalls betrunken gewesen sein soll, habe er eine mildere Strafe bekommen, wie es bei der "Bild" weiter heißt.

Die Höhe der Geldstrafe richte sich per Gesetz nach dem Verdienst des Beschuldigten. "Zu Ihren Gunsten wurde eine alkoholbedingte Enthemmung berücksichtigt", teilt ihm das Amtsgericht München mit. Zur "Bild" soll Leutgeb gesagt haben, dass er den Fehler zutiefst bereue: "Aufgrund des vielen Alkohol habe ich leider zu wenig Kontrolle über mich gehabt."

  • Lesen Sie hier mehr zu Leutgebs Kokain-Kauf

Juliane Grotz, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I, bestätigt auf Anfrage von t-online, dass ein Strafbefehl "wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln" beantragt worden sei. Für seinen Kokain-Kauf muss Leutgeb nun mit einem Geldbetrag büßen. Zu der Höhe des geforderten Betrags der Staatsanwaltschaft will sich Grotz nicht äußern.

Leutgeb hat nun zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben. Sollte er das tun, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Verzichtet er auf den Einspruch, kommt der Strafbefehl einem Urteil gleich.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München I
  • Anfrage an die Pressestelle des Amtsgerichts München
  • bild.de: Wiesn-Koks! So viel muss Adeles Konzert-König blechen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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