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München

Drohne legt Münchener Bahnverkehr lahm: Massive Störung


Zehn Gleise gesperrt
Drohne legt Bahnverkehr an der Hackerbrücke lahm

Von t-online
26.11.2024 - 10:29 UhrLesedauer: 1 Min.
Nur eine kleine Drohne, dafür mit großer Wirkung: Das Gerät hat sich in der Oberleitung verhangen.Vergrößern des Bildes
Nur eine kleine Drohne, dafür mit großer Wirkung: Das Gerät hat sich in der Oberleitung verhangen. (Quelle: Bundespolizei München )

Ein Drohnenflug mit Folgen: Etliche Züge mussten anhalten, um große Schäden an der Oberleitung zu verhindern.

Eine Drohne hat am Montagabend den Bahnverkehr im Münchener Hauptbahnhof erheblich gestört. Das berichtete ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion München. Das Fluggerät hatte sich demnach in der Oberleitung bei der Hackerbrücke verfangen und drohte, auf die Stromleitung zu stürzen. Als Folge wurden die Gleise 4 bis 13 vorsorglich gesperrt, um Schäden an der 15.000-Volt-Leitung und weitere Beeinträchtigungen des Bahnbetriebs zu verhindern.

Gegen 17.35 Uhr meldete ein Mann bei einer Streife der Bundespolizei im Münchner Hauptbahnhof, dass sich die Drohne eines Freundes im Bereich der Hackerbrücke in der Oberleitung befinde. Als er erkannte, dass sich ein größerer Polizeieinsatz entwickelte, soll er geflüchtet sein.

Erhebliche Verspätungen im Nah- und Fernverkehr

Ein Techniker der Deutschen Bahn konnte laut Bundespolizei die Drohne bergen, was zu erheblichen Verspätungen und Umleitungen im Nah- und Fernverkehr führte. Die Reisenden mussten zum Teil andere als die geplanten Bahnsteige nutzen.

Die Bundespolizei hat Ermittlungen zur Störung des Bahnverkehrs und zur Identität des Drohnenbesitzers aufgenommen. Sie bittet den Verantwortlichen oder den Mitteiler, sich bei der Wache in der Denisstraße 1 zu melden.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim Betrieb eines unbemannten Flugobjektes besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten seien: Es gelte ein striktes Flugverbot in einem Bereich von zehn Metern links und rechts der Gleisanlagen sowie 15 Meter über Bahngleisen und über fahrenden Zügen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Bundespolizei München vom 26.11.2024
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