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München

Ladenschluss in München und Co. bleibt bei 20 Uhr – mit diesen Ausnahmen


Beschluss des Kabinetts
Ladenschluss bleibt bei 20 Uhr – mit einer Ausnahme

Von dpa
Aktualisiert am 24.07.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0390409473Vergrößern des BildesKassiererin an der Kasse eines Supermarkts in Bayern. Es bleibt bei 20 Uhr, dann müssen alle Einkäufe erledigt sein (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/Rolf Poss/imago)

Um 20 Uhr ist auch in Zukunft Schluss: Bayern bleibt bei den bestehenden Ladenschluss-Regeln. Die Koalition ringt sich aber zu Lockerungen durch.

Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Nach monatelanger Debatte beschloss das Kabinett am Dienstag lediglich eine Lockerung: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass.

Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen – auch sonntags. Und: Händler dürfen zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr aufsperren.

Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sprach von einer guten, ausgewogenen Balance zwischen der Verantwortung für die Freiheit des Marktes und der Verantwortung für das Gemeinwohl. Für Sonntage bleibt es dabei: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher viermal pro Jahr zugelassen – und wie bisher auch nur anlassbezogen. Nach dem Eckpunktebeschluss soll der eigentliche Gesetzentwurf nach der Sommerpause vorliegen.

Schlusspunkt einer langen Debatte in Bayern

Der Kabinettsbeschluss bildet den vorläufigen Schlusspunkt unter eine lange Debatte, die in den Koalitionsverhandlungen im Herbst begonnen hatte. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler auf zusätzliche lange Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten "als neue Form der Nahversorgung" verständigt.

Dafür wurde aus Sicht der Staatsregierung am Ende nun doch ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz notwendig – worauf der Freistaat bisher verzichtet hatte. Aktuell gilt in Bayern als einzigem der 16 Bundesländer noch die alte Bundesregelung von 1956.

Damit war auch die Debatte über eine mögliche Ausweitung der Kernöffnungszeiten – von 6 bis 20 Uhr – eröffnet. Stimmen auch innerhalb der Regierungsparteien, darunter etwa die CSU München oder aus der Jungen Union, die eine Ausweitung bis 22 Uhr gefordert hatten, konnten sich aber nicht durchsetzen. Und auch der Handelsverband Bayern erklärte, die große Mehrheit seiner Mitglieder sei dafür, den Ladenschluss um 20 Uhr beizubehalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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