Polizei rückt an "Sieg Heil"-Rufe: Nazi-Vorfall im Augustinerkeller
Mehrere Männer grölen in einem Münchner Lokal eine Nazi-Parole. Andere Gäste reagieren sofort.
In einem Münchner Traditionslokal ist es am Dienstagabend zu einem rechtsextremen Zwischenfall gekommen. Wie die Polizei bestätigte, grölte eine Gruppe mehrerer Männer im Augustinerkeller die Nazi-Parole "Sieg Heil". Außerdem sei es dabei auch zu entsprechenden körperlichen Gesten gekommen. Zunächst hatte der "Bayerische Rundfunk" (BR) über den Vorfall berichtet.
Eine Zeugin sagte dem "BR", dass gegen 19 Uhr ein Gast aus der Gruppe aufgestanden sei und mit einem Schnapsglas in der Hand eine Rede gehalten habe. Dabei habe er mehrfach "Sieg" gerufen, woraufhin es von seinen Begleitern "Heil" zurückschallte. Andere Besucher informierten daraufhin das Personal über die Vorfälle, welches die Polizei verständigte.
Männer fliegen aus dem Augustinerkeller
Vor Ort trafen die Beamten insgesamt 16 Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 43 Jahren an. Die Männer, die laut eines Polizeisprechers nach eigenen Aussagen als Kfz-Mechatroniker arbeiten und wohl eine Meisterprüfung gefeiert hatten, stammen alle aus Bayern. Zum Zeitpunkt des Zwischenfalls hatten sie zwischen 0,6 und 2,3 Promille Alkohol im Blut. Die Tatverdächtigen wurden nach Aufnahme ihrer Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt und nicht mitgenommen.
Gegen sie wird nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt. Darauf stehen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Sowohl der sogenannte "Hitlergruß" als auch die meist dazugehörigen Parolen "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" sind in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg verboten. Im Augustinerkeller erhielten die Männer laut des Polizeisprechers zudem ein Hausverbot.
- Telefonat mit der Pressestelle des Polizeipräsidiums München
- br.de: "'Sieg Heil'-Rufe in Münchner Gaststätte – Polizeieinsatz"
- gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch (StGB) § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen"
- Eigene Recherchen