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München

Europawahl München: Briefwahl und welche Fristen Sie beachten müssen


Am 9. Juni
Europawahl 2024: Diese Fristen gelten für die Briefwahl

Von Sara Guglielmino

Aktualisiert am 03.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die Wahl ist sowohl im Wahllokal als auch per Brief möglich – auch aus dem Ausland. (Quelle: IMAGO/Udo Herrmann/imago)

In weniger als einer Woche wählt Deutschland das zehnte europäische Parlament mit. Wo es Wahlunterlagen gibt und wann Wähler ihren Brief am besten absenden sollten.

Am 9. Juni ist es so weit: Deutschland gibt seine Stimmen für das zehnte Europäische Parlament ab. In weniger als einer Woche steht die Wahl bereits an. Das müssen Wähler wissen.

Europawahl 2024: So wählen Deutsche in Deutschland

Deutsche, die in Deutschland leben und ihre Stimme persönlich abgeben möchten, müssen sich im Prinzip um nichts weiteres kümmern, als am 9. Juni ein Wahllokal aufzusuchen. Das gleiche gilt für in Deutschland lebende EU-Bürger, die entschieden haben, ihre Stimme in Deutschland und nicht in ihrem Herkunftsland abzugeben. Wähler müssen dafür am Sonntag die sogenannte Wahlbenachrichtigung, die bis zum 19. Mai per Post am Hauptwohnsitz eingegangen sein sollte, und den Personalausweis im Wahllokal vorzeigen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Europawahl 2024 ist die erste ihrer Art, bei der das Mindestwahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde.

Briefwahl bis Freitag beantragen

Generell kann jeder Wahlberechtigte in Deutschland seine Stimme aber auch per Brief abgeben. Dazu braucht es einen sogenannten Wahlschein. Dieser kann seit dem 21. Mai und bis spätestens Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können die Briefwahlunterlagen bis zum Tag der Wahl um 15 Uhr eingefordert werden.

Wer per Briefwahl wählen will, kann die Unterlagen entweder online beantragen oder den Antrag per Post an das Kreisverwaltungsreferat (Kvr) einsenden. Den nötigen Antrag finden Bürger entweder auf der Rückseite der Wählerbenachrichtigung oder online. Alternativ können Briefwähler die Unterlagen auch persönlich beim Kvr oder in den Bezirksinspektionen abholen.

Kurzanleitung: So füllen Sie den Wahlschein richtig aus

Die korrekt ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am 9. Juni bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Der Versand ist kostenlos. Wer seine Briefwahlunterlagen per Post und nicht persönlich abgeben möchte, soll diese nach Empfehlung der Bundesregierung spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 6. Juni, absenden. "Jeder und jede trägt selbst das Risiko, dass der eigene Wahlbrief rechtzeitig eingeht", heißt es weiter. Wahlscheine, die nach 18 Uhr eingehen, könnten nicht berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Homepage zudem eine Kurzanleitung aus, wie der Wahlschein richtig ausgefüllt werden muss, damit er auch gültig ist:

  1. Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben
  2. Die auf dem Wahlschein unten befindliche "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl", mit Datum und Unterschrift versehen
  3. Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken
  4. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben

Europawahl steht an: Auch Deutsche im Ausland können wählen

Die Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, mussten sich dafür zunächst per Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das gilt für jede Wahl aufs Neue. Auch hier war die Frist am 19. Mai. Nach Erhalt des Wahlscheins können im Ausland lebende Deutsche dann per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.

Verwendete Quellen
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