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München

Flughafen München: Seniorin will sich aus Deutschland freikaufen


Vorfall in München
Ohne Pass am Flughafen: Seniorin will Polizei bestechen

Von t-online, ads

17.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Stapel 100-Dollar-Noten (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Ein Stapel 100-Dollar-Noten (Symbolbild). (Quelle: Zakariya Yahya/imago-images-bilder)

Auf dem Heimweg ins Ausland kann sich eine 70-Jährige am Flughafen nicht ausweisen. Doch so leicht will sich die Frau nicht zufriedengeben – und macht sich strafbar.

Das kommt der Bundespolizei wahrscheinlich nicht so oft unter – oder zumindest nicht so offensichtlich. Am Münchner Flughafen hat eine 70-Jährige versucht, einen Beamten zu bestechen, um aus Deutschland ausreisen zu dürfen.

Die Seniorin hatte nach Angaben der Bundespolizei am Samstagnachmittag vor, einen Flug von München nach Washington zu nehmen. Die vorherige Passkontrolle kam ihr jedoch so gar nicht gelegen – einen Pass hatte die 70-Jährige nämlich nicht dabei.

Pass spurlos verschwunden

Ein Flieger hatte sie zuvor von Athen nach München gebracht. Darin habe sie ihren Reisepass vergessen, sagte sie dem Beamten. Als der sich für sie bei der Fluggesellschaft nach ihrem Pass erkundigte, wollte sie jedoch offenbar nicht abwarten. Sie bot dem Polizisten 100 Dollar an, damit er ihren fehlenden Pass ignorierte.

Obwohl der Beamte das unlautere Angebot abgelehnt habe, habe die Seniorin das Geld auf den Tresen gelegt. Am Ende kostetet sie ihr Verhalten neben der Ausreise auch das Zehnfache an Geld. So viel muss die 70-Jährige als Sicherheitsleistung für ihre Anzeige wegen Bestechung dalassen. Auf ihren neuen Pass muss sie außerdem in Deutschland warten.

Bestechung eines Amtsträgers wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In weniger schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei München vom 17. Juli 2023
  • dejure.org: StGB §334 Bestechung
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