Welche Frage offen bleibt Revision abgelehnt: Warum Schuhbeck hinter Gitter muss
Er soll über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Nun hat der Bundesgerichtshof Alfons Schuhbecks Haftstrafe bestätigt. Eine Frage ist noch offen.
Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das heißt: Schuhbeck muss in Haft. Der BGH ist die letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Was hier bestätigt wird, ist rechtskräftig.
Schuhbeck war im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben soll. Die Revision blieb erfolglos, wie der BGH schreibt. "Die Würdigung des Landgerichts, dass der Angeklagte bereits mit den Feststellungsbescheiden auf der Ebene der Holding nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hatte und damit die Steuerstraftaten bereits in diesem Stadium vollendet waren, entspricht der Rechtsprechung des Senats", heißt es in einer Pressemitteilung.
Alfons Schuhbeck: "Es ist, wie es ist"
Die bevorstehende Gefängnisstrafe beschäftige den Starkoch und verurteilten Steuerhinterzieher Alfons Schuhbeck "jeden Tag". Das sagte der 74-Jährige zuvor noch in einem Interview der "tz".
Man gewöhne sich an den Gedanken ans Gefängnis nicht, so Schuhbeck in der "tz". "Mal ist es stärker und mal weniger. Jetzt muss ich abwarten, wie entschieden wird." Der Starkoch gibt sich pragmatisch: "Es ist, wie es ist."
Er arbeite weiter, sagt Schuhbeck, mische Gewürze, gebe Kochkurse. Die Arbeit gehe inzwischen nicht mehr, wie früher, bis tief in die Nacht. Das sei schon eine "andere Lebensqualität". Auch morgens habe er mehr Zeit, die er für Sport nutze.
Gespräch mit Thomas Tuchel "zuletzt am Freitag"
Thema Sport: Schuhbeck arbeitet nach eigenen Angaben auch weiterhin mit dem FC Bayern München zusammen, liefert 500 Mahlzeiten pro Tag. Dabei spreche er auch mit Trainer Thomas Tuchel, "zuletzt am Freitag". Der FC Bayern wollte sich auf t-online-Anfrage nicht zur Zusammenarbeit mit Schuhbeck äußern.
Der liebe Gott gebe einem nur, "was man auch tragen kann", sagt Schuhbeck im "tz"-Interview. Seinen Humor scheint er nicht verloren zu haben: "Aufgeben werd i ned – nur Pakete und Briefe."
Offen bleibt für das Gericht und Schuhbeck indes noch ein Aspekt: Wie viel Geld von Schuhbeck noch einzuziehen ist. Der Zahlungs- und Vollstreckungstitel, um 1,2 Millionen Euro an Taterträgen von Schuhbeck einzuziehen, habe rechtlicher Nachprüfung nicht standgehalten. Es seien "nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt" worden, wie der BGH mitteilt. "Eine vollständige Überprüfung des Einziehungsbetrages" sei dem Senat nicht möglich gewesen.
- tz.de: "Gedanken ans Gefängnis? 'Jeden Tag!'"
- bundesgerichtshof: Pressemitteilung vom 19. Juni 2023