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München

Dieselfahrverbot in München: Für diese Autofahrer gelten Ausnahmen


Gültig ab Mittwoch
Neue Regel in München: So lässt sich das Diesel-Verbot austricksen

Von t-online, cup

Aktualisiert am 01.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Münchner Stadtverkehr: Für einige Personengruppen gelten Ausnahmen beim Dieselfahrverbot (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Münchner Stadtverkehr: Für einige Personengruppen gelten Ausnahmen beim Dieselfahrverbot (Symbolbild). (Quelle: Wolfang Maria Weber)
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Viele Diesel-Autos werden aus der Münchner Innenstadt gesperrt. Doch auch für die betroffenen Fahrzeuge gibt es Ausnahmen. Manche kann man sogar kaufen.

Ab Mittwoch gilt in München ein Fahrverbot für viele Dieselfahrzeuge in der Innenstadt. Zunächst gilt es für alle Autos der Abgasnormen IV und schlechter, im Laufe des Jahres weitet es sich voraussichtlich auf Fahrzeuge der Abgasnorm V aus. Grund für das Verbot ist die schmutzige Luft an einigen Stellen der Stadt. Schon seit Jahren werden dort Schadstoffgrenzwerte nicht eingehalten. Doch es bleiben Ausnahmeregelungen – und das sind nicht gerade wenige.

So ist etwa für Diesel der Abgasnorm VI bislang gar kein Verbot vorgesehen. Und auch für diejenigen Typen, die eigentlich gesperrt sind, gibt es Regelungen, die es weiter möglich machen, in die Stadt zu fahren. Diese gelten etwa dann, wenn man sein Fahrzeug den Vorgaben entsprechend nachrüstet. Auch für viele Menschen mit Behinderungen oder Einsatzfahrzeuge gilt das Fahrverbot nicht. Und die Liste geht noch weiter.

Für wen Ausnahmen bei Diesel-Verbot in München gelten

Zu Beginn sind etwa auch Anwohner, Lieferverkehr, Taxen und Zu- und Abfahrten für Linienverkehr zum Zentralen Omnibusbahnhof ausgenommen. Grundsätzlich sollen die Ausnahmen gelten für medizinische Notfälle, Handwerker, Bestatter und für "Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen", wie es vonseiten der Stadt heißt.

Aber auch für alle anderen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Die Liste der Personengruppen, die antragsberechtigt sind, ist lange. Sie umfasst als Grund etwa "Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern", Schichtdienst oder auch "private Härtefälle". Damit dürfte ein Antrag für enorm viele der vom Fahrverbot Betroffenen möglich sein.

Was dafür nötig ist: 50 Euro. Darauf beläuft sich die Gebühr für eine Ausnahme pro Jahr. Wie viele Fahrzeuge vom Diesel-Fahrverbot betroffen sind, lässt sich nicht genau sagen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, seien in München 140.000 Fahrzeuge der Schadstoffklassen V und schlechter gemeldet, die ab Februar nicht mehr innerhalb des Mittleren Rings fahren dürfen. Zumindest in der Theorie.

Verwendete Quellen
  • Stadt München: "Diesel-Fahrverbot"
  • Süddeutsche Zeitung: "München will dreckige Diesel-Fahrzeuge aussperren"
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