Allgäuer Tierskandal Rinder in "erbärmlichem Zustand" – Staatsanwaltschaft fordert Haft für Landwirte
Im Prozess um den Tierskandal von Bad Grönenbach wurden am Mittwoch die Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen für die beiden Angeklagten.
Wegen der Qualen Dutzender kranker Rindern auf Allgäuer Bauernhöfen sollen zwei Landwirte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis. Die Anklagebehörde beantragte am Mittwoch in dem Prozess vor dem Landgericht Memmingen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für den 68-jährigen Landwirt. Für seinen 25-jährigen Sohn forderte er zwei Jahre und zehn Monate Haft. Sie sollen die kranken Kühe nicht richtig versorgt haben.
Die Verteidiger plädierten hingegen auf Bewährungsstrafen. Die Bauern hatten grundsätzlich zugegeben, sich nicht angemessen um ihre Tiere gekümmert und manchen Rindern dadurch Leid zugefügt zu haben. Das Urteil soll kommenden Dienstag fallen.
Einige Tiere mussten notgeschlachtet werden
In der Anklage ging es um das Leiden von zahlreichen Tieren auf den drei Höfen der Beschuldigten, insgesamt 54 Rinder, darunter einige Kälbchen. Zudem gab es noch weitergehende Strafvorwürfe. Mehrere Anklagepunkte wurden in dem Verfahren aber eingestellt, sodass letztlich nicht mehr alle ursprünglichen Punkte Gegenstand des Verfahrens sind.
In den meisten verbliebenen Fällen wird den beiden Männern vorgeworfen, erkrankte Tiere im Stall nicht von den anderen getrennt und keinen Tierarzt gerufen zu haben. Dadurch sollen die Kühe erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden. Dabei hätten die Bauern schon beim Verdacht einer Krankheit einen Veterinär einschalten müssen, meinte der Staatsanwalt.
Der Vater soll außerdem acht Rinder ohne Betäubung und Schmerzmittel enthornt und die Stellen ausgebrannt haben. Damit habe er den Tieren massive Schmerzen zugefügt.
Selbst für Laien wäre erkennbar gewesen, dass die Rinder in einem "erbärmlichen" Zustand gewesen seien, so der Staatsanwalt. Die Taten der beiden Beschuldigten seien mit "schockierenden" Fotos und Videos dokumentiert.
Verteidigung: Mildere Strafe wegen Geständnissen
Die Verteidiger der 25 und 68 Jahre alten Männer verwiesen hingegen insbesondere auf die Geständnisse. Zudem gehe es um sogenannte Unterlassungstaten, weil die Männer keinen Tierarzt gerufen haben. Solch eine Unterlassung müsse im Unterschied zu einer aktiv begangenen Straftat zu einer milderen Strafe führen, meinte einer der beiden Anwälte.
Der Betrieb der Angeklagten in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) war 2019 im Zuge des sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandals in die Schlagzeilen geraten. Damals gerieten mehrere Bauernhöfe ins Visier von Ermittlern, nachdem eine Tierschutzorganisation Videos veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollen. Im Laufe des kommenden Jahres sollen sich die Betreiber von zwei weiteren Bauernhöfen ebenfalls vor Gericht verantworten.
- Nachrichtenagentur dpa
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