Freund hatte "echte Mordlust" 14-Jährige im Schlaf getötet – lange Haftstrafe für 18-Jährigen
Ein damals 17-Jähriger hat seine 14-jährige Freundin erstochen, während sie schlief. Nun steht seine Strafe fest.
Es war eine grausame Attacke: Ein Jugendlicher tötete seine schlafende Freundin mit einem Messerstich ins Herz. Nun hat ihn die Jugendkammer des Landgerichts München verurteilt. Der Angeklagte sei gar von Mordlust getrieben gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, die t-online vorliegt.
Das Gericht verurteilte den mittlerweile 18-Jährigen in München wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Das Landgericht München I behielt sich am Dienstag zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.
Dies ermöglicht die Verhängung der Sicherungsverwahrung bis zum Ende der Strafvollstreckung. Das Gericht habe diese Möglichkeit genutzt, da die Sachverständigen von einer äußerst hohen Wiederholungsgefahr auch für schwerste Gewalttaten ausgegangen waren, teilte ein Gerichtssprecher mit.
München: Mutter fand ihre 14-jährige Tochter leblos auf
Die Kammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben an, habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige das Tatmesser doch gezielt angeschafft. Außerdem sei die 14-Jährige "am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus". Als Motiv erkannte das Gericht echte Mordlust sowie einen ganzen Strauß niedriger Beweggründe.
Der junge Mann hatte im Prozess gestanden, seine Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Die Mutter der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen.
Verhandlung fand unter Auschluss der Öffentlichkeit statt
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von acht Jahren und zehn Monaten gefordert. Außerdem hatte die Anklagebehörde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung beantragt.
Die Verteidigerin hingegen hatte nur eine Verurteilung wegen Mordes mit einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Die Verhandlung vor der Jugendkammer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa