Bundesgerichtshof "Judensau"-Relief: Spaenle sieht bayerischen Weg bestätigt
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu einem als "Judensau" bezeichneten Sandsteinrelief sieht der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle den Weg des Freistaats für ähnliche Fällen bestätigt. Der BGH hat am Dienstag entschieden, dass ein aus dem 13. Jahrhundert stammendes Relief in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) nicht entfernt werden muss. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das "Schandmal" in ein "Mahnmal" umgewandelt, hieß es zur Begründung.
"Die fraglichen Darstellungen sind unzweifelhaft in Stein gehauener Antisemitismus", sagte Spaenle laut Mitteilung. In Bayern hätten Fachbehörden und Betroffene einen Prozess entwickelt, der antisemitische Schmähplastiken historisch einordne und als Mahnmale vor weiterem Judenhass kennzeichne, ohne sie zu entfernen.
Ein Beispiel in Bayern ist die sogenannte "Judensau" am Regensburger Dom. Dort wurde eine neue Informationstafel erarbeitet, die sich zurzeit noch in der Herstellung befinde und dann vor Ort die Darstellung erläutern soll. Stadt- und Kirchenführer sollen zu dem Thema geschult und weiterführendes Informationsmaterial online zur Verfügung gestellt werden.