Corona-Maßnahme unzulässig Streit um Urteil zur Ausgangssperre – Regierung will in Revision
Das Urteil eines Gerichts zur Unwirksamkeit der ersten Corona-Ausgangssperre sorgt in Bayern weiter für Diskussionen. Die Regierung keine Fehler. Erste Rücktrittsforderungen kommen auf.
Bayerns Staatsregierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen nicht akzeptieren. "Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Daher gehe man jetzt in Revision – zuständig ist dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter in Ansbach für viele überraschend die strengen Corona-Maßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt.
Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).
Strenge Corona-Ausgangssperre in Bayern: Massive Kritik an Maßnahme
Nach der bundesweiten Vorgabe durften sich die Menschen mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts in der Öffentlichkeit treffen. Der VGH meint, es hätte gereicht, in Bayern diesen Kontakt zu verbieten, ohne gleich das Verlassen des eigenen Hauses zu untersagen. Nach Ansicht der Richter sei es für die Pandemie letztlich "unbedeutend", ob jemand allein oder mit den Angehörigen aus seinem Haushalt im Freien einfach nur verweilen wollte.
Tatsächlich gab es damals viele Diskussionen darüber, ob man sich beispielsweise noch auf einer Parkbank niederlassen darf. Rund eine Woche nach Inkrafttreten der Vorschrift stellte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) klar, dass man sich durchaus im Rahmen eines erlaubten Spaziergangs auch einmal hinsetzen dürfe. Bereits damals hatte die strenge Auslegung für massive Kritik gesorgt.
Nach Urteil zur Ausgangssperre: Söder-Rücktritt auf Twitter gefordert
In den sozialen Netzwerken entbrannte in dieser Woche eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen des Urteils. Unter dem Hashtag #söderrücktritt entluden alleine bis Donnerstagabend mehr als 7.700 Kritiker ihren Frust über die bayerische Corona-Politik und forderten vielfach auch den Rücktritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Andere hingegen baten um Rücksicht, da die bayerische Ausgangssperre im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa Spanien doch recht milde ausgefallen sei. Manche merkten an, dass Söder wegen seiner strengen Corona-Politik damals von den Bürgern bereits als nächster Bundeskanzler gesehen wurde.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche auf Twitter