Landgericht München FC Bayern München siegt gegen Viagogo
Viagogo darf keine FC-Bayern-Tickets mehr verkaufen, die es gar nicht gibt. Ein Gericht stoppte die dubiose Praxis.
Das Landgericht München I hat in einem Rechtsstreit zwischen dem FC Bayern München und dem Ticketzweitmarkthändler Viagogo ein wegweisendes Urteil gefällt. Die 37. Zivilkammer untersagte Viagogo, sogenannte Leertickets für Spiele des deutschen Rekordmeisters anzubieten und diese mit Hinweisen wie "nur noch wenige Karten verfügbar" zu bewerben.
Bei Leertickets handelt es sich um Eintrittskarten, die zum Zeitpunkt des Angebots noch gar nicht auf dem Markt sind. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass diese Praxis Verbraucher in die Irre führen würde, "da diese sonst meinten, sicher ein Ticket zu erwerben, obwohl der Verkauf letztlich auf Spekulation beruht."
Der FC Bayern München verkauft seine Tickets über die eigene Webseite, teilweise an Vereinsmitglieder und teilweise über einen Zweitmarkt. Die Karten sind personalisiert, um einen gewerblichen Weiterverkauf zu verhindern. In den Geschäftsbedingungen des Vereins ist festgelegt, dass ein Weiterverkauf über andere Internetplattformen vertragswidrig ist.
Nicht alle Vorwürfe der Bayern überzeugen das Gericht
Viagogo argumentierte vor Gericht, dass Spekulationsgeschäfte im Geschäftsverkehr üblich seien und die Geschäftsbedingungen des FC Bayern Ticketinhaber beim Weiterverkauf "unangemessen beeinträchtigen" würden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und stellte fest, dass der FC Bayern schlüssig dargelegt habe, dass es bei der Preisgestaltung nicht nur um Gewinnmaximierung gehe, sondern auch um soziale Aspekte.
Besonders brisant: Das Gericht bestätigte, dass der Fußballverein berechtigt sei, Fans am Einlass abzuweisen, die ihr Ticket über Viagogo erworben haben. Ein weiterer Vorwurf des FC Bayern, wonach Viagogo über Strohleute Tickets ankaufe und überteuert weiterverkaufe, konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei belegt werden. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für eine Beteiligung Viagogos an möglichen Fälschungen oder Namensänderungen auf den Tickets. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- justiz.bayern.de: Pressemitteilung 8 vom 26.07.2024