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Technik für Video-Verhandlungen: Gerichte digital gerüstet


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Technik für Video-Verhandlungen: Gerichte digital gerüstet

Von dpa
30.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Georg Eisenreich (CSU), Justizminister von BayernVergrößern des Bildes
Georg Eisenreich (CSU), Justizminister von Bayern. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Archivbild/dpa)
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Alle 99 ordentlichen Gerichte in Bayern können nach offiziellen Angaben inzwischen virtuell verhandeln. "Im Juli haben wir unser Ziel erreicht: Alle 99 bayerischen Gerichte haben Zugang zu einer Anlage", erläuterte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag in einer Mitteilung in München. 108 Video-Konferenzanlagen seien beschafft worden.

Nach Ministeriumsangaben werden Tausende Zivilprozesse an den Gerichten im Freistaat inzwischen digital geführt. "Videoverhandlungen sparen Anreisekosten, reduzieren den Zeitaufwand und mindern das Infektionsrisiko", betonte Eisenreich.

Die Straf- und Zivilgerichte in der Zuständigkeit des Justizministeriums (für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte sind andere Ministerien zuständig) sind allerdings nicht nur auf die Konferenzanlagen angewiesen, sondern dürfen auch ein Online-Konferenzprogramm nutzen. Das sei inzwischen bayernweit für den Einsatz freigegeben. Ob per Video verhandelt wird, entscheidet der jeweilige Richter. Alle Prozessbeteiligten müssen aber zustimmen.

Die Digitalisierung spielt aber nicht nur im Gerichtssaal eine immer größere Rolle - sondern auch im Schriftverkehr. Aktuell gehen nach Ministeriumsangaben bei Bayerns Gerichten 65.000 elektronische Nachrichten pro Woche ein. 75.000 Nachrichten werden umgekehrt wöchentlich versendet. Im Jahr werden rund 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht.

Der elektronische Rechtsverkehr wurde in zivil-, straf- und familienrechtlichen Verfahren im Oktober 2017 beziehungsweise Januar 2018 eingeführt, bei den Gerichtsvollziehern im Januar 2018. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nach Ministeriumsangaben inzwischen bei allen bayerischen Gerichten abgeschlossen. Analoge Aktenberge sollen bald überall der Vergangenheit angehören. Bis 2026 muss die elektronische Akte bei allen deutschen Gerichten eingeführt werden.

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