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Trotz Gerichtsurteil: Dobrindt verteidigt Kreuze in bayerischen Schulen


Nach Gerichtsurteil
Dobrindt verteidigt Kreuze in bayerischen Schulen

Von t-online
11.07.2025 - 19:10 UhrLesedauer: 2 Min.
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei einem Pressetermin (Archivbild): Der Minister äußert sich nun kritisch zum Kruzifix-Urteil. (Quelle: IMAGO/Political-Moments/imago-images-bilder)
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Darf ein Kreuz am Schuleingang hängen? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das einer Schule nun untersagt – Innenminister Dobrindt reagiert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich zur aktuellen Gerichtsentscheidung im Kruzifix-Streit geäußert. In einem Interview mit "WELT TV" am Freitag betonte er, man wolle weiterhin Kreuze in öffentlichen Gebäuden anbringen. "Allen denjenigen, die sagen, man soll die Kreuze abhängen, denen sagen wir: Wir wollen diese Kreuze aufhängen", erklärte der Minister.

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Gericht verbietet Kruzifix an Gymnasium

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am Mittwoch entschieden, dass ein 1,50 Meter großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern die negative Religionsfreiheit zweier Schülerinnen verletze. Diese seien aufgrund der Schulpflicht regelmäßig und unausweichlich mit dem religiösen Symbol konfrontiert gewesen. Dobrindt räumte ein, das Urteil noch nicht gelesen zu haben, schlug jedoch vor, die Kreuze, wenn nötig, einfach über einem anderen Eingang anzubringen.

Die sogenannte negative Religionsfreiheit schützt Einzelne davor, gegen ihren Willen mit religiösen Inhalten oder Symbolen in staatlichen Einrichtungen konfrontiert zu werden. Sie leitet sich aus dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit ab und umfasst das Recht, keinen Glauben zu haben.

"Grundlage der Toleranz ist der christliche Glaube"

Für den CSU-Politiker geht es jedoch um mehr als Religion. Das Kreuz stehe laut Dobrindt für "mehr als den christlichen Glauben". Es drücke die Wertehaltung dieser Gesellschaft aus, so der Minister. Dobrindt betonte weiter: "Die Grundlage der Toleranz ist der christliche Glaube. Das könnte man ja auch mal mit einem Kreuz zur Darstellung bringen."

Schon 2018 hatte der Kreuzerlass von Markus Söder Grundsatzfragen zur Rolle religiöser Symbole im öffentlichen Raum aufgeworfen. Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs knüpft nun daran an – mit dem Unterschied, dass es sich hier nicht um ein Behördengebäude, sondern um eine staatliche Schule handelt.

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