Beschuldigter reagiert auf Vorwürfe Razzia in Aschheim: Ermittlungen gegen Cannabis-Unternehmer

Der Cannabis-Betreiber Wenzel Cerveny ist ins Visier der Staatsanwaltschaft gelangt. Nach einer Razzia in seinen Geschäften gibt sich der Betreiber zuversichtlich.
Seit November 2024 ermittelt das Kommissariat 83 der Münchner Kriminalpolizei wegen des illegalen Handels mit Cannabis gegen einen 64-Jährigen im Landkreis München. Wie die Polizei mitteilt, vermuten die Ermittler, dass Cannabispflanzen in mehreren Läden verkauft wurden. Bei dem 64-Jährigen handelt es sich Medienberichten zufolge um den Cannabis-Unternehmer Wenzel Cerveny. Seine drei Verkaufsläden befinden sich neben Aschheim auch in der Münchner Altstadt sowie in Haidhausen.
Am Donnerstag. 22. Mai, ab etwa 11 Uhr haben die Polizei und die Staatsanwaltschaft München I die betreffenden Geschäfte durchsucht. Dabei stellten sie umfangreiche Daten und elektronische Geräte sicher. Im Hauptlager in Aschheim entdeckten die Beamten insgesamt 1.487 Cannabispflanzen in unterschiedlichen Wachstumsstadien, von wenigen Zentimetern bis über einen Meter groß.
Auf Anfrage von t-online teilt Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I mit, dass derzeit gegen zwei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des vorsätzlichen Handeltreibens mit Cannabis laufe. "Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, im Februar 2025 in drei Ladengeschäften in München und Aschheim eine Vielzahl von Cannabispflanzen an Kunden verkauft und sich dadurch eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Erheblichkeit verschafft zu haben."
"Bayern fährt hier eine Verwirrtaktik"
Der Betreiber Wenzel Cerveny äußert sich am Montag, 26. Mai, in einem Post auf Facebook zu den laufenden Ermittlungen wie folgt: "Die Staatsanwaltschaft liegt also falsch", heißt es hier nach einer Aufzählung an Paragrafen. Laut dem Cannabis-Unternehme spiele es keine Rolle, ob es sich um Stecklinge oder Sämlinge handle. "Folge dem Gesetzestext und nicht den Ausdünstungen irgendwelcher Behörden, denn die Richter werden auch dem Gesetzestext folgen", heißt es weiter. "Bayern fährt hier eine Verwirrtaktik. Die Polizei wurschtelt sich irgendwie durch."
Gegen das anwesende Verkaufspersonal wurde ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel eingeleitet. Insgesamt waren zwölf Personen betroffen, die nach Abschluss der Maßnahmen freigelassen wurden. Die Auswertung der gesicherten Daten wird noch einige Zeit dauern. Die Ermittlungen durch das Kommissariat 83 (Rauschgiftdelikte) laufen weiter.
- Pressemitteilung der Münchner Polizei vom 26. Mai 2025
- facebook.com: Wenzel Cerveny