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München

München: Fall Dominik Brunner – Täter von damals muss wieder vor Gericht


Prozess in München
Fall Dominik Brunner: Täter von damals wieder vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2025 - 06:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Urteilsverkündung im Brunner-ProzessVergrößern des Bildes
Vor 15 Jahren wurden nach dem Tod von Dominik Brunner zwei junge Männer verurteilt (Archivbild). Einer von ihnen muss wieder vor Gericht. (Quelle: picture alliance / dpa/dpa-bilder)
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Dominik Brunner ging dazwischen, als junge Männer in München Teenager anpöbelten – und bezahlte mit dem Leben. Jetzt gibt es ein neues Verfahren gegen den Haupttäter.

Der vor knapp 15 Jahren wegen Mordes an dem Geschäftsmann Dominik Brunner verurteilte Mann muss wieder vor Gericht. Der Prozess vor dem Amtsgericht München soll am 1. August beginnen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Mediengruppe "Münchner Merkur/tz" hatte zuerst darüber berichtet.

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Demnach hatte der inzwischen 34-Jährige mehrfach gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen. "Dem Angeklagten liegen Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in sechs Fällen zur Last, darunter, sich bei der Dienststelle der Bewährungsaufsicht zu melden oder keine illegalen Betäubungsmittel zu sich zu nehmen", teilte der Gerichtssprecher mit.

Fall mit bundesweitem Aufsehen

Der Fall sorgte 2009 bundesweit für Aufsehen. Am S-Bahnhof im Münchner Stadtteil Solln hatte sich Dominik Brunner damals schützend vor Teenager gestellt, die von jungen Männern bedroht wurden. Der Geschäftsmann aus Ergoldsbach in Niederbayern wurde schwer verletzt und starb später in einer Klinik an einem Herzstillstand. Brunner gilt seither als Vorbild an Zivilcourage, er bekam posthum zahlreiche Ehrungen.

2010 verurteilte das Landgericht München I zwei junge Männer zu mehrjährigen Jugendstrafen. Der heute 34 Jahre alte Mann wurde als Haupttäter zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe wegen Mordes und Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung verurteilt.

Er sei am 14. Mai 2019 entlassen worden, schreiben "Merkur" und "tz" unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Die für fünf Jahre verhängte Führungsaufsicht sei zwar beendet, das Verfahren vor dem Amtsgericht betreffe aber noch Weisungsverstöße aus der Zeit davor. Dem Bericht zufolge droht dem Mann nun im schlimmsten Fall eine erneute Haft- oder Geldstrafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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