Auto-Attacke in München Mord-Vorwurf: Neuer Haftbefehl gegen Anschlagsfahrer eröffnet

Bei einem Anschlag in München tötet ein 24-Jähriger zwei Menschen mit einem Auto. In einem neuen Haftbefehl wird ihm nun auch zweifacher Mord vorgeworfen.
Rund zwei Monate nach dem tödlichen Anschlag bei einer Demonstration in München ist der mutmaßliche Täter dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt worden. Wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte, wurde dem 24-jährigen Mann aus Afghanistan in Karlsruhe ein neuer Haftbefehl eröffnet. Ihm werden nun neben versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung in 54 Fällen auch zwei vollendete Morde vorgeworfen.
Der Mann war am 13. Februar mit einem Auto in eine Menschenmenge bei einer Kundgebung der Gewerkschaft Verdi in München gefahren. Dabei wurden mindestens 39 Menschen verletzt. Ein zweijähriges Mädchen und ihre 37 Jahre alte Mutter erlagen später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Aufgrund dieser Entwicklungen wurde der Haftbefehl um den Vorwurf des Mordes erweitert.
Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen seit dem 14. Februar. Sie übernahm das Verfahren "wegen der besonderen Bedeutung des Falls" von der Generalstaatsanwaltschaft München. Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei, hieß es. Sie sei somit geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Fahrer gilt als schuldfähig
Der Täter war zunächst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim in München untergebracht. Später wurde er in die psychiatrische Abteilung der JVA Straubing verlegt, um Medienberichten zufolge begutachtet zu werden. Dabei sei es unter anderem um die Frage der Schuldfähigkeit gegangen.
Unmittelbar nach der Tat hatte es Spekulationen über eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes gegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft München sah jedoch trotz vorliegender Atteste aus dem Jahr 2017 – unter anderem zu einer posttraumatischen Belastungsstörung – keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür.
Dass die Bundesanwaltschaft den Mann zum Erlass eines neuen Haftbefehls nun mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe einfliegen ließ, gilt als Zeichen dafür, dass die Ermittler weiter von seiner Schuldfähigkeit ausgehen. Diese ist nämlich Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Wäre er schuldunfähig, müsste er stattdessen wohl in einer Psychiatrie untergebracht werden.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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