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München

Jens Lehmann in München vor Gericht: "Ich habe einen Fehler gemacht"


"Zwei Maß und vielleicht ein Saures"
Jens Lehmann vor Gericht: So viel kostet ihn die Alkoholfahrt


Aktualisiert am 03.04.2025 - 18:51 UhrLesedauer: 4 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250403-935-520313Vergrößern des Bildes
Jens Lehmann vor Gericht: Am Donnerstag hat der Prozess gegen den Ex-Nationaltorwart begonnen. (Quelle: Leonie Asendorpf)
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Wieder mal steht Jens Lehmann in München vor Gericht: Vor dem Amtsgericht geht es am Donnerstag um eine Trunkenheitsfahrt nach einem Wiesn-Besuch.

Vor dem Münchner Amtsgericht im Saal A101 hat sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann am Donnerstagmittag für seine Trunkenheitsfahrt nach dem Oktoberfest im vergangenen Jahr entschuldigt. "Ich habe einen Fehler gemacht, den ich auch bereue", sagte er am Prozesstag zu der Fahrt. Nach seinem Besuch auf dem Oktoberfest im vergangenen Jahr soll er mit 0,7 Promille Alkohol im Blut unterwegs gewesen sein. Doch die Details des Abends gibt er anders wieder, als die Polizei sie in Erinnerung hat.

Es ist der 23. September 2024. Mit rund zehn Freunden, so erzählt es Lehmann vor Gericht, war er an diesem Tag im Schützenzelt. Um 17.30 Uhr waren sie dort verabredet. Während sie gemeinsam einen lustigen Abend verbrachten, trank der Ex-Nationaltorwart "zwei Maß und vielleicht ein Saures". Gegen kurz nach 22 Uhr hat Lehmann dann das Festzelt mit Freunden verlassen und sich beim Dosenwerfen amüsiert. Anschließend lief er rund drei Kilometer zu seinem Auto, das er an der Isar geparkt hatte.

Personalausweis statt Führerschein gezeigt

Wenig später wurde er auf dem Weg zu einer Party im Westend von der Polizei aufgehalten: allgemeine Verkehrskontrolle. "Ich hab die Beamten gefragt, ob ich etwas falsch gemacht habe, aber sie haben Nein gesagt", sagt Lehmann vor Gericht. Statt seines Führerscheins soll er ihnen dann seinen Personalausweis gezeigt haben. Laut dem Fußballer ein Versehen, denn in seinem Geldbeutel würden die beiden Dokumente nah nebeneinander liegen. Und das konnte er sogar beweisen und stand prompt von der Anklagebank auf, um der Richterin sein Portemonnaie zu zeigen.

Auf die Frage der Richterin, warum er sich nach zwei Maß und vielleicht einem Sauren noch hinters Steuer gesetzt habe, antwortete Lehmann: "Ich habe mich ins Auto gesetzt, weil ich der Annahme war, dass ich noch autofahren könne." Weil er nicht so viel getrunken habe, habe er auch den später gemessenen Promillegehalt unterschätzt. Zu der Frage nach seinem Alkoholkonsum sagte er: "Ich weiß nicht, ob ich ein Alkoholiker bin, wenn ich zwei bis drei Mal in der Woche ein bis zwei Bier trinke." Im Sommer könne es auch mal mehr sein.

"Bevor wir hier anfangen, müsste ich dringend aufs Klo"

Doch bevor es zu einem freiwilligen Atemalkoholtest in der Tatnacht kam, hatte Lehmann noch ein anderes, viel dringenderes Problem: Er musste nach zwei Maß und vielleicht einem Sauren aufs Klo. Mit den Worten "Bevor wir hier anfangen, müsste ich aufs Klo, weil ich dringenden Harndrang habe" lief er von dem Polizisten weg in Richtung eines Baumes. So die Version des ehemaligen Nationaltorwarts. Nach Angaben der Beamten soll er rund zehn Meter mit "leicht schwankendem Gang" zum Straßenrand gelaufen sein und dort gewürgt haben.

"Ich würge nicht – vor allem nicht von zwei Maß", stritt Lehmann den Vorwurf ab. "Ich habe Probleme mit der Lunge", erklärt er weiter und hustet. Es komme bei ihm öfter vor, dass er husten müsse, laut seinem Arzt besonders dann, wenn er nervös sei. Seine Aussage unterstrich er mit einem erneuten Husten. Der Atemalkoholtest scheiterte schließlich daran, dass er "nicht mit voller Kraft reinpusten konnte".

Gewaltandrohungen und Nadelstich in den Arm

Für die Blutentnahme fuhren die Polizisten dann mit ihm ins Institut für Rechtsmedizin. Ein Ort, den Lehmann scheinbar nicht kannte. "Wir sind in einen Raum gefahren, der kein Krankenhaus war", empörte sich Lehmann vor Gericht. Vor Ort sei auch eine Frau gewesen, die ihm Blut entnehmen wollte: "Ich wusste nicht, wo ich hier war und auch nicht, ob diese Dame eine Ärztin ist", sagt Lehmann. Als er einen Arztausweis verlangte, hätten ihm die Polizisten Gewalt angedroht und ihn ermahnt, er solle ruhig sein. Dann habe die Dame seinen Arm festgehalten und ihm eine Nadel in den Arm gestochen, von der er nicht wusste, ob sie desinfiziert worden sei.

Seine Einlassung beendet er mit dem Satz: "Ich habe drei Kinder und ich schwöre beim Leben meiner Kinder, dass das so war." Als die Staatsanwältin dann an der Reihe ist, Fragen zu stellen, unterbricht Lehmann sie und fragt: "Gibt es hier eigentlich auch Wasser?" Etwas perplex antwortet ihm daraufhin die Richterin, dass er in die Cafeteria gehen könne oder es vor dem Gerichtssaal Automaten gebe. Information genug für Jens Lehmann, der direkt von der Anklagebank aufstand und den Sitzungssaal verließ. Die Richterin musste wohl oder übel eine kurze Unterbrechung der Sitzung anordnen.

"Recht auf einen fairen Prozess, auch wenn er Lehmann heißt"

Im Namen seines Mandanten sagte sein Verteidiger Jörg Rüsing, dass durch die Berichterstattung der Presse eine "massive strafbare Persönlichkeitsverletzung" stattgefunden habe. In diesem Zuge warf er auch der Justiz vor, sich hinter dem Rücken seines Mandanten über ihn lustig gemacht zu haben. Damit nimmt er Bezug auf eine Äußerung der Richterin beim Prozess vergangene Woche, zu dem Lehmann nicht erschienen ist. "Der Angeklagte hat das Recht auf einen fairen Prozess. Auch, wenn er Lehmann heißt."

Das Amtsgericht München hat den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann nun zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Am Ende kommt ihm dabei ausgerechnet sein "schlechtes Benehmen" vor Gericht zugute, wie Richterin Möhring in ihrer Urteilsbegründung sagte. Denn dass er sich Polizisten gegenüber ungehobelt und distanzlos verhalten habe, und unkooperativ gewesen sei bei der Blutentnahme zur Alkoholkontrolle, das stehe für sie außer Frage.

Das müsse aber nicht unbedingt an den zweieinhalb Litern Bier gelegen haben, die Lehmann, wie er selbst zugibt, an jenem Abend auf der Wiesn getrunken hatte. Nach der stundenlangen Verhandlung stellt die Richterin fest: "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten."

Provokante Wortmeldungen von Lehmann beim Prozess

Der 55-Jährige hatte sich vor Gericht immer wieder provokant zu Wort gemeldet. Und weil er am Rande des Prozesses auch noch einen der Polizisten, der gegen ihn aussagten, fotografierte, rügte ihn die Richterin: "Selbstjustiz war noch nie eine gute Idee."

Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Verwendete Quellen
  • Reporterin vor Ort
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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