Paketpost-Areal Knapp 50.000 Unterschriften gegen Wolkenkratzer
Zehntausende Münchner wollen einen Bürgerentscheid zu einem Hochhaus-Projekt. Die Gegner befürchten einen Schritt zur "gesichtslosen Hochhausstadt".
In München formiert sich Widerstand gegen ein geplantes Doppel-Hochhaus-Projekt. Mehr als 48.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren haben die Gegner gesammelt. Die Initiative will verhindern, dass die traditionelle Skyline der Stadt durch 155-Meter-Türme verändert wird.
Die gesammelten Unterschriften füllen rund 60 Ordner, wie die Initiatoren vom Verein "Hochhausstop – München den Menschen" erklärten. Diese Unterlagen sollen am Montag dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) übergeben werden.
Inoffizielle Regel prägend
"Die Emotionalisierung in der Bevölkerung hat in den letzten Wochen enorm zugenommen, und der anhaltende Zuspruch ist schlicht überwältigend", schildern die Vereinsvorsitzenden Wolfgang Czisch und der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper.
Die bayerische Landeshauptstadt hat bislang nur wenige Hochhäuser. Seit einem knapp gewonnenen Bürgerentscheid von 2004 gilt die inoffizielle Regel, dass kein Gebäude höher als die 100 Meter der Frauenkirche sein sollte – obwohl die rechtliche Bindung dieses Entscheids nur ein Jahr anhielt.
Das stört Kritiker an Hochhäusern
Die Hochhaus-Gegner argumentieren: "Was die Bürger entschieden haben, dürfen auch nur die Bürger wieder zurücknehmen." Die geplanten Wolkenkratzer auf dem Areal um die denkmalgeschützte Paketposthalle wären nach Ansicht der Initiative "der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt". Zudem seien solche Gebäude weder im Bau noch im Betrieb ökologisch nachhaltig und würden durch Spekulationsanreize die angespannte Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt weiter verschärfen.
Das Kreisverwaltungsreferat prüft nun, ob die erforderlichen 33.000 Unterschriften wahlberechtigter Münchner erreicht wurden. Anschließend entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Bei positivem Bescheid müsste der Bürgerentscheid binnen drei Monaten stattfinden. Sollte der Stadtrat das Begehren als unzulässig einstufen, wollen die Initiatoren vor das Verwaltungsgericht ziehen. Sie sehen sich für diesen Fall gut gerüstet.
- Mit Materila der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.