Ermittlungen schreiten voran Korruptionsverdacht im KVR: Zwei weitere Beschuldigte frei

Im Bestechungsskandal um das Kreisverwaltungsreferat gibt es weitere Entwicklungen. Unter Auflagen können zwei weitere Beschuldigte die Justizvollzugsanstalt verlassen.
Im Zusammenhang mit dem Korruptionsverdacht um die Ausländerbehörde des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) werden zwei weitere Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft München I teilte mit, dass die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt wurden. Die beiden Beschuldigte können unter Auflagen die Justizvollzugsanstalt verlassen.
"Unsere Ermittlungen schreiten zügig voran, wir passen daher laufend unsere Ermittlungsmaßnahmen an", erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Bereits vor wenigen Tagen war der Haftbefehl gegen eine erste Mitarbeiterin der Behörde ausgesetzt worden.
Insgesamt waren vier Beschäftigte des Kreisverwaltungsreferats sowie ein nicht bei der Stadt München angestellter Mann in Untersuchungshaft genommen worden. Letzterer sitzt laut Staatsanwaltschaft weiterhin in Haft. Zudem wurde gegen einen weiteren Mitarbeiter und eine ehemalige Beschäftigte der Stadt ermittelt.
Aufmerksame Kollegen brachten Ermittlungen ins Rollen
Die Beschuldigte sollen zwischen Mai 2022 und Januar 2024 in zahlreichen Fällen gegen Geld rechtswidrige ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen haben. Der Hauptvorwurf lautet auf Bestechlichkeit und Urkundenfälschung. Der externe Beschuldigte soll Kontakte zu ausländischen Antragstellern vermittelt, gefälschte Dokumente hergestellt und Bestechungsgelder an KVR-Mitarbeiter gezahlt haben.
Aufmerksam gewordene Kollegen hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Ihnen sei aufgefallen, dass eine "externe Person" außerhalb der regulären Sprechzeiten regelmäßig dieselben Sachbearbeiter aufsuchte. Zudem stießen Prüfer bei Stichproben auf gefälschte Dokumente und unvollständige Anträge – betroffen waren insbesondere Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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