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München

Bundeswehr-Werbung an den Zügen: Münchner Tramfahrer verweigern Dienst


Aufruhr bei der MVG
Tramfahrer verweigern Dienst wegen Bundeswehr-Werbung

Von t-online
07.02.2025 - 12:19 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0703949129Vergrößern des Bildes
Bundeswehr-Werbung auf einer Tram: Solche Züge sind auch in München unterwegs (Symbolbild). Dagegen regt sich Widerstand in der Belegschaft der MVG. (Quelle: IMAGO/Peter Meißner/imago)
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Dürfen Trambahnfahrer aus Gewissensgründen den Fahrdienst verweigern? Auslöser zu dieser Frage ist eine Werbung der Bundeswehr.

Drei Tramfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) haben sich geweigert, Trambahnen zu steuern, die mit Werbung der Bundeswehr beklebt sind. Zuerst berichtet der Bayerische Rundfunk (BR24) darüber. Demnach erklärte einer der Fahrer, Michael Niebler, dass er keine Werbung für eine Organisation machen möchte, "die früher oder später mit dem Töten von Menschen befasst ist." Wenn ihm zukünftig eine Tram mit dieser Werbung vor Dienstbeginn zugewiesen werde, würde er den Dienst aus Gewissensgründen verweigern.

Zusammen mit zwei Kollegen habe Niebler laut BR24 eine schriftliche Weigerung bei der MVG eingereicht. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit weltanschaulicher Bekenntnisse garantiert und besagt, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden darf.

MVG möchte mit Mitarbeitern das Gespräch suchen

Auf Anfrage von t-online teilt die MVG mit, dass sie die Sorgen ernst nehme und mit den Fahrern sprechen werde. "Es ist aber grundsätzlich nicht möglich, dafür zu sorgen, dass einzelne Fahrer nicht auf einzelnen Zügen eingesetzt werden", so Maximilian Kaltner, Pressesprecher der MVG. Die Bundeswehr werbe wie andere Unternehmen auch und habe die Werbefläche regulär beim Vermarkter gebucht. Das sei in mehreren Städten schon länger der Fall, so Kaltner weiter.

Der Betriebsrat der MVG habe sich laut BR-Bericht bislang nicht dazu geäußert und prüfe noch mögliche Reaktionen auf die Verweigerung der Fahrer im Falle eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. BR24 zitiert zudem einen Arbeitsrechtsexperten, der Zweifel daran äußert, dass die Gewissensprobleme der Trambahnfahrer vor Gericht als ausreichende Begründung anerkannt würden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • br24.de: "Bundeswehrwerbung sei Kriegsdienst: Tramfahrer verweigern Arbeit" vom 6.2.2025
  • Anfrage per Mail an den Pressesprecher der MVG

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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