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München

München: Klimablockade von Jesuitenpater Jörg Alt erneut vor Gericht


Aktion vor Justizbehörde
Klimablockade von Jesuitenpater kommt erneut vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 29.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Justizpalast in MünchenVergrößern des Bildes
Das Münchner Justizministerium: Vor dem Behördengebäude hatte sich der Jesuitenpartner Jörg Alt an einer Straßenblockade beteiligt (Symbolbild). (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-bilder)
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Eine Straßenblockade des Jesuitenpaters Jörg Alt in München beschäftigt weiter die Justiz. Dabei geht es aber nicht darum, ob er schuldig ist.

Der Jesuitenpater Jörg Alt muss wegen einer Klimablockade vor mehr als zwei Jahren erneut vor Gericht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob ein Berufungsurteil gegen ihn und zwei weitere Angeklagte wegen der rechtsfehlerhaften Begründung der verhängten Strafe auf, wie ein Justizsprecher mitteilte. Der Schuldspruch selbst bleibe aber bestehen.

Alt hatte sich im Oktober 2022 an einer rund anderthalbstündigen Straßenblockade von Klimaaktivisten vor dem Münchner Justizministerium beteiligt, bei der zwei der rund zehn Demonstranten sich mit der Hand auf der Straße angeklebt hatten.

Das Amtsgericht München hatte Alt und seine beiden Mitangeklagten im Mai 2023 deshalb wegen Nötigung zu Geldstrafen von je zehn Tagessätzen verurteilt. Eine Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht München I hatte im vergangenen April keinen Erfolg. Dieses Berufungsurteil hob das Oberste Landesgericht nun auf, weil das Strafmaß demnach nicht genau begründet wurde. Auch die Höhe der Tagessätze für den Jesuitenpater wurde moniert.

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Wie viel Einkommen hat ein Jesuitenpater?

Das Landgericht hatte diese dem Gericht zufolge damals nach dem jeweiligen Einkommen festgesetzt und den Tagessatz für Alt mit einem Euro bemessen, ohne dies näher zu begründen. Jesuiten legen ein Armutsgelübde ab und verfügen über kein eigenes Einkommen. In einer erneuten Verhandlung müsse geprüft werden, wie seine finanzielle Situation tatsächlich aussehe, hieß es.

Der Jesuitenpater hatte in der Vergangenheit mit seinem Kampf für eine Finanztransaktionssteuer und mit Straßenblockaden Schlagzeilen gemacht. Im vergangenen November hatte das Bayerische Oberste Landesgericht eine Verurteilung nach einer Klima-Straßenblockade in Nürnberg im August 2022 bestätigt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte danach in zweiter Instanz wegen mehrfacher Nötigung gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verhängt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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