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München

München: Wahlplakate von "Die PARTEI" gestohlen – das droht den Tätern


CSU-Mitarbeiter unter Verdacht
Plakate von "Die PARTEI" gestohlen – diese Strafen drohen den Tätern

Von t-online, son

23.01.2025 - 11:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Wahlplakate von "Die PARTEI" (Archivbild): Die Satirepartei ist für ihre ironischen und sarkastischen Sprüche bekannt.Vergrößern des Bildes
Wahlplakate von "Die PARTEI" (Archivbild): Die Satirepartei ist für ihre ironischen und sarkastischen Sprüche bekannt. (Quelle: IMAGO/Christian Ditsch)
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"Die PARTEI" wirft der CSU den Diebstahl von Wahlplakaten vor. Sollten sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen, drohen den Tätern empfindliche Strafen.

Mitarbeiter der CSU sollen in München Wahlplakate von "Die Partei" gestohlen haben. Das behauptet zumindest der Vorsitzende der Satirepartei, Martin Sonneborn. "Au, Mann, Söder! Anzeige ist raus", schrieb der 59-Jährige in einem Beitrag, den er auf seinen Social-Media-Accounts bei Instagram und X teilte. Nach Angaben der Münchner Polizei ermittelt die Kriminalpolizei in dem Fall.

Als Beweis für den angeblichen Diebstahl postete Sonneborn einen Screenshot aus einer Tracking-App, die als Standort der geklauten Plakate die CSU-Zentrale in der Mies-van-der-Rohe-Straße zeigt. Die "PARTEI" hatte die Wahlplakate nach eigenen Angaben mit GPS-Trackern versehen, nachdem vor der CSU-Zentrale zuletzt zweimal hintereinander Plakate verschwunden waren. Zudem zeigt ein t-online vorliegendes Video, wie ein Mann mit Plakaten von "Die PARTEI" in das Gebäude geht.

Plakat-Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt

Die CSU teilte auf Nachfrage mit, dass ihr "zu dem Sachverhalt keine Erkenntnisse" vorliegen würde. Sollten sich die Anschuldigungen aber als wahr herausstellen, dürften dem oder den Verantwortlichen empfindliche Strafen drohen. Denn das Abhängen von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt. Da es sich bei diesen um Eigentum der jeweiligen Parteien handelt, wird das Abhängen und Mitnehmen als Diebstahl gewertet.

Und ein solcher wird nach Paragraf 242 des Strafgesetzbuches entweder mit einer Geldstrafe oder – im schlimmsten Fall – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Dabei ist nicht nur ein vollendeter Diebstahl, sondern auch schon der Versuch strafbar. Außerdem können die Parteien Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen.

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Ebenfalls bestraft wird, wer Plakate zwar hängen lässt, diese aber beschädigt. In diesem Fall greift der Paragraf 303 des Strafgesetzbuches, der den Tatbestand der Sachbeschädigung regelt. Die Strafen hierfür reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Noch drastischer fällt die Strafe aus, wenn zum Beispiel Hakenkreuze oder andere verfassungswidrige Kennzeichen auf die Plakate geschmiert werden. Dann sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich.

"PARTEI"-Chef Sonneborn zeigt sich enttäuscht

Als Reaktion auf den angeblichen Diebstahl hatten Anhänger von "Die PARTEI" am Mittwochabend spontan vor der CSU-Zentrale in München demonstriert. Auf Plakaten teilten sie Botschaften wie "Plakate klauen ist undemokratisch" und "Söder, Anzeige ist raus" und forderten den Bayerischen Ministerpräsidenten dazu auf, die entwendeten Plakate wieder herauszurücken.

Auf diesen war nach Angaben der "PARTEI" Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz für seine Vergangenheit beim Vermögensverwalter Blackrock kritisiert worden. "Unsere 'blackrockmatters'-Plakate mit Fritze Merz liegen uns sehr am Herzen, deswegen interessiert uns ihr Verbleib", erklärte "PARTEI"-Chef Sonneborn ironisch auf Anfrage von t-online. Er sei "menschlich enttäuscht, dass man nicht mal mehr der CSU trauen kann".

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Martin Sonneborn, Parteivorsitzender von "Die PARTEI"
  • Schriftliche Anfrage an die CSU

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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