Urteil erwartet Mord an Obdachlosem: Angeklagter streitet Tat ab
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass es Mord war. Die Verteidigung plädiert für Freispruch. Das Urteil im Mordprozess an einem Obdachlosen soll heute fallen.
Vor einem Jahr erschütterte der Fund der brennenden Leiche eines Obdachlosen am Englischen Garten in München die Stadt – jetzt geht der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Täter zu Ende. Vor dem Landgericht München I wird am Donnerstag (10.00 Uhr) das Urteil gegen den 57 Jahre alten Angeklagten erwartet.
Die Staatsanwaltschaft hat den Ungarn, der ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu stammt, wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge angeklagt. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Angeklagter soll Leiche des Obdachlosen angezündet haben
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der nun Angeklagte das 78 Jahre alte Opfer schlug und würgte, um dann dessen Handy, Werkzeuge und ein Gummiband stehlen zu können. Laut Anklage erlitt der Mann unter anderem Verletzungen am Schädel sowie Brüche an Nase und Kiefer.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kehrte der Angeklagte nach der Tötung des Mannes noch einmal zurück, zündete die Leiche an, um seine Tat zu vertuschen – und schrie dann um Hilfe, um auf den Brand aufmerksam zu machen.
Verteidigung plädiert für Freispruch
Die Verteidigung beantragte in ihrem Schlussplädoyer Freispruch. "Der Angeklagte bestreitet, das Opfer ermordet, ausgeraubt und angezündet zu haben", hatte sein Anwalt in einer Erklärung zu Prozessbeginn gesagt –und damit einen Dritten als möglichen Tatverdächtigen ins Spiel gebracht.
Dieser, so heißt es in der Erklärung der Verteidigung, habe angegeben, "dass sich unter der dortigen Brücke der Typ befände, der ihm noch Geld schulde". Dort sei der Angeklagte dann später auf ein Feuer aufmerksam geworden und habe gesehen, "dass neben einem Mantel, der dort lag, ein menschlicher Körper verbrannte". Nach dem Fund des brennenden Toten habe er Passanten gebeten, die Polizei zu alarmieren. Das Gericht muss nun entscheiden, welcher Version es folgt.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa