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München

München: Polizei nimmt Mann ohne Ticket und Aufenthaltserlaubnis fest


Festnahme im Hauptbahnhof
Schwarzfahrer wurde bereits von der Polizei gesucht

Von t-online
23.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Bundespolizei hat im Münchener Hauptbahnhof einen jungen Mann festgenommen. Nicht nur, weil er ohne Fahrschein unterwegs war (Symbolbild).Vergrößern des BildesDie Bundespolizei hat im Münchener Hauptbahnhof einen jungen Mann festgenommen. Nicht nur, weil er ohne Fahrschein unterwegs war (Symbolbild). (Quelle: Bundespolizei München)

Ende einer Reise in München: Ein Mann fährt ohne Fahrschein im ICE, eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat er auch nicht.

Ein 30-jähriger Mann wurde am Donnerstag im Münchener Hauptbahnhof festgenommen, nachdem er ohne gültigen Fahrschein von Berlin nach München gereist war. Die Bundespolizei wurde um 12 Uhr zum Gleis 20f gerufen. Dort trafen die Beamten im ICE 503 auf den Mann.

Laut Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit Januar 2024 einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Grund dafür war eine nicht bezahlte Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro wegen Urkundenfälschung.

München: Erst fährt er schwarz – dann klicken die Handschellen

Da weder der Mann selbst noch sein kontaktierter Bruder das Geld aufbringen konnten, wurde der 30-Jährige festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht. Der Festgenommene war im März 2023 erstmals ins Bundesgebiet eingereist und hat aktuell keinen gültigen Aufenthaltsstatus, heißt es von der Bundespolizei weiter.

Im ersten Halbjahr 2024 verzeichnete die Bundespolizei in München nach eigenen Angaben insgesamt 1.369 Fahndungstreffer im Zuständigkeitsbereich, durchschnittlich etwa 7,5 pro Tag. Davon waren 583 sogenannte "Initiativaufgriffe" (3,2 pro Tag). Diese umfassen nicht nur Haftvollstreckungen, sondern auch Fahndungen nach Aufenthalten und Verstöße gegen Justizauflagen. Rund drei Viertel dieser Aufgriffe fanden am Hauptbahnhof München statt.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Bundespolizei vom 23.8.2024
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