Urteil am Amtsgericht 500-Euro-Fälschungen täuschen sogar Maschinen

Bei den Münchner Behörden sorgen perfekt gefälschte Banknoten für Erstaunen. Ein Mann aus dem Rotlichtmilieu muss dafür nun ins Gefängnis.
"Sicherheitsmerkmale in täuschend echter Nachahmung" – mit diesen Worten beschreibt das Amtsgericht München gefälschte 500-Euro-Scheine, die ein 32-jähriger Mann aus dem Rotlichtmilieu in Umlauf bringen wollte. Er wurde nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, wie das Amtsgericht am Montag mitteilt.
Das Schöffengericht stellte fest, dass der Angeklagte zusammen mit mindestens einem Mittäter insgesamt 100 hochwertige Fälschungen erworben hatte. Wo die Blüten her waren, konnte das Gericht nicht mehr sagen. Was jedoch fest steht: Einige der Scheine waren so präzise angefertigt worden, dass sie selbst eine Geldzählmaschine täuschen konnten.
Gefälschte Geldscheine werden mit einer Zählmaschine getestet
Der Verurteilte und sein oder seine Mittäter hatten laut Gericht einen "Qualitätstest" durchgeführt, indem sie die gefälschten Banknoten durch eine Geldzählmaschine laufen ließen. Elf der 100 Scheine sollen dabei von der Maschine als vermeintlich echt erkannt worden sein.
Besonders brisant: Mittels seines Mobiltelefons fertigte der Angeklagte oder ein Mittäter ein Video von diesem Test an. Es besteht laut Gericht der Verdacht, dass dieses Video im Kontakt mit dem Lieferanten der Falsifikate oder für den Fall erneuter Erwerbsverhandlungen verwendet werden sollte.
Mit "Blüten" in der Tasche auf der A8 unterwegs
Zwei gefälschte Scheine befanden sich noch in seinem Geldbeutel, als der Angeklagte im April 2023 auf der Autobahn A8 Richtung München bei Brunnthal unterwegs war. Dem Mann kam vor Gericht zugute, dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, heißt es zum Urteil, das bereits am 14. Dezember 2023 gefällt wurde. Allerdings wogen die schweren Vorwürfe der Geldfälschung schwer: Das Gericht verhängte letztlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten gegen das Urteil Berufung ein.
- Mitteilung des Amtsgerichts München vom 11.3.2024