Insolvenzverwalter stellt nächste Schritt vor Hoffnung für Lach- und Schießgesellschaft
Für das bayerische Kabarett war es eine Hiobsbotschaft: Im Februar stellte die Lach- und Schießgesellschaft den Spielbetrieb ein. Vielleicht könnte die Bühne wieder öffnen.
Der Münchner Lach- und Schießgesellschaft bleibt trotz Insolvenzverfahren noch Hoffnung. Wie aus einer Pressemitteilung im Auftrag der Kanzlei Pohlmann Hofmann hervorgeht, sollen mit dem Insolvenzverfahren "die Chancen für eine Fortführungslösung ausgelotet werden". Rechtsanwalt Rolf Pohlmann war vom Amtsgericht München zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt worden.
Pohlmann führe Gespräche mit den Gesellschaftern Laila Nöth, Bruno Jonas und Stefan Hanitzsch sowie der Stadt München, um zu sehen, wie es weiter gehen soll. "Die Münchner Lach- und Schießgesellschaft ist eine Institution des deutschen politischen Kabaretts und eine unverändert werthaltige Marke", kommentiert Pohlmann das Verfahren. "Es wäre nicht nur für die Münchner Kulturlandschaft ein Verlust, wenn der Vorhang für immer fiele."
Wie es bei der Lach- und Schieß in München weiter geht
Die traditionsreiche Kabarettbühne Lach- und Schießgesellschaft, die unter anderem von Dieter Hildebrandt gegründet worden war, hatte im Februar aus Geldnot den Spielbetrieb eingestellt. Der Pressemitteilung zufolge hatte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Geschäftsführer und beschäftigt zwei Angestellte sowie mehrere freie Mitarbeiter.
Vorangegangen war der Insolvenz eine Auseinandersetzung zwischen dem früheren Geschäftsführer Hanitzsch und den beiden Gesellschaftern Jonas und Nöth. Diese hatten Hanitzsch als Geschäftsführer abberufen. Im Interview mit t-online bezeichnete Jonas es als "Fehler", ihn auf diese Stelle berufen zu haben. Zugleich hat sich die Witwe des 2013 verstorbenen Gründer Hildebrandt aus der Gesellschft zurückgezogen, weil sie Jonas nicht mehr ertragen habe.
Nun sucht die "Lach- und Schieß", wie die Bühne in München auch genannt wird, einen neuen Geschäftsführer. "Die Fortführung des Geschäftsbetriebs setzt neben einem entsprechenden finanziellen Engagement vor allem ein langfristig tragfähiges Geschäftskonzept voraus", erklärt Pohlmann.
- Kanzlei Pohlmann Hofmann: Pressemitteilung vom 22. März per Mail
- Insolvenzbekanntmachungen: Aktenzeichen 1508 IN 514/23