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München

Alischer Usmanow verteidigt sich – und fordert Akteneinsicht


Razzien und Ermittlungen am Tegernsee
Usmanow verteidigt sich – und will Akteneinsicht


Aktualisiert am 28.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Razzia am Anwesen von Alischer Usmanow (rechts) (Archivbilder): Der Milliardär macht den Ermittlern Vorwürfe und will Akteneinsicht.Vergrößern des Bildes
Eine Razzia an einem Anwesen, rechts: Alischer Usmanow (Archivbilder). (Quelle: Klaus Wiendl / Usmanow)
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Seit Monaten verfolgen die Behörden den Milliardär Alischer Usmanow. Jetzt verteidigt er sich.

Die EU hat ihn mit Sanktionen belegt, Ermittler haben Villen am Tegernsee, die ihm zugeordnet werden, bei einer Razzia durchsucht. Doch der Usbeke Alischer Usmanow will das alles nicht auf sich sitzen lassen. Er schießt zurück gegen den deutschen Staat und die Ermittler – und fühlt sich ungerecht behandelt.

Denn auch wenn vordergründig scheinbar Ruhe um ihn eingekehrt ist, gehen die Kämpfe um Recht und Gerechtigkeit zwischen Milliardär und Staat weiter. Knapp 600 Millionen Euro an Steuern soll er hinterzogen haben. Er wiederum hadert auf Anfrage von t-online damit, dass die Staatsanwaltschaft München II ihm seine Rechte verweigere. Die Ermittler wehren sich.

Akteneinsicht von Tegernsee-Oligarch: Alischer Usmanows Rechte

Auf die Frage, wie eine Einigung mit Deutschen Behörden aussehen könnte, reagiert Usmanow mit dem Vorwurf, dass Informationen "mit vertraulichen Inhalten aus den Ermittlungsakten" an Medien weitergegeben wurden. "Durchstechen" nennt er diese Praxis. Dagegen hätten seine Anwälte noch "keine Akteneinsicht" erhalten, Usmanow pocht deshalb auf "rechtliches Gehör".

Zu der Summe von mehr als einer halben Milliarde Euro im Raum, die er alleine nur dem deutschen Fiskus schulden soll, kommen Strafen für mutmaßlich ausgebliebene Warendeklarierungen und anderweitige Vergehen.

Usmanow leugnet Anteile und Flugzeuge

Bei t-online nun behauptet Usmanow mit seinem geschätzten Vermögen von etwa 16 Milliarden US-Dollar auf Anfrage, dass er nur noch einen "Anteil an der Holding" von 49 Prozent halte. Eine Antwort auf die Frage nach der Versteuerung der Summen, die nicht über russische Konten laufen, gibt er nicht. Er behauptet, dass "alle ausländischen Konten einer Meldepflicht an die Finanzbehörden Russlands" unterliegen würden. Überdies existiere in Russland der Begriff CFC (Controlled Foreign Corporation) – kontrollierte ausländische Gesellschaft – deren Berichte den Finanzbehörden vorzulegen seien.

Was die Staatsanwaltschaft München zu Usmanow sagt

Andrea Grape, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, hält dagegen: Jeder Beschuldigte wie Usmanow oder die von ihm gewählten Verteidiger könnten "jederzeit gegenüber der Staatsanwaltschaft Angaben zu den Tatvorwürfen machen". Anschließend würden diese Angaben von den Ermittlungsbehörden überprüft. "Gegebenenfalls ist der Tatvorwurf dann zu korrigieren. Eine endgültige Bewertung kann in der Regel jedoch erst erfolgen, wenn sämtliche erforderlichen Ermittlungen durchgeführt wurden".

Verwendete Quellen
  • Anfrage an Alischer Usmanow
  • Anfrage an Staatsanwaltschaft München II

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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