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Landespolitik | Nächste Runde auf dem langen Weg zum neuem Klimaschutzgesetz


Landespolitik
Nächste Runde auf dem langen Weg zum neuem Klimaschutzgesetz

Von dpa
Aktualisiert am 29.06.2022Lesedauer: 3 Min.
Sitzung bayerisches KabinettVergrößern des Bildes
Die Delegation des bayerischen Kabinetts. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa)
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Mehr als ein halbes Jahr nach der ersten Runde im Kabinett hat der Ministerrat erneut die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Nachdem insbesondere in der CSU in den vergangenen Wochen und Monaten ein Umdenken für mehr Windenergie stattgefunden hat, setzt das Gesetz deutlich mehr auf den Ausbau von erneuerbarer Energien als in früheren Entwürfen. Bis 2040 stelle der Freistaat 22 Milliarden Euro für den "Klimahaushalt" zur Verfügung. Das Gesetz soll nun zeitnah in den Landtag eingebracht werden.

Die umstrittene 10H-Abstandsregel, die einen zehnfachen Abstand entsprechend der Höhe des Rades zur nächsten Besiedelung vorschreibt, soll dazu gelockert werden. So soll etwa in Gewerbegebieten, an Autobahnen oder in speziell ausgewiesenen Vorranggebieten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1000 Metern gelten. Auch im Umfeld von Denkmäler soll der Bau erleichtert werden. Die CSU hatte sich lange gegen die Lockerungen gesperrt.

Nach dem vom Bund vorgelegten Entwurf des Wind-an-Land-Gesetzes muss Bayern bis 2026 zunächst 1,1 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausweisen - bis 2032 1,8 Prozent seiner Fläche. Viele andere Bundesländer haben sogar 2,2 Prozent als Vorgabe bis 2032.

Am grundlegenden Ziel, Klimaneutralität in Bayern bis 2040, hält das Gesetz weiter fest. Die im Gesetz verankerten Ziele seien ambitioniert, aber machbar, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Als Steuerungs- und Controlling-Instanz wird ein Koordinierungsstab "Klimaschutz" eingerichtet. Für die Staatsministerien selbst wird eine Klimaneutralität bereits bis 2023 angestrebt, für die unmittelbare Staatsverwaltung bis 2028.

Verglichen mit dem Jahr 1990 müssten 65 Prozent Kohlendioxid eingespart werden, betonte Söder. Die Kapazitäten der erneuerbaren Energien sollten verdoppelt werden. Bis 2030 seien 80 Prozent des Energiebedarfs durch Erneuerbare zu decken. Generell solle die Leistung von Sonne und Wind verdreifacht werden. Um mehr Solaranlagen zu generieren, sieht das Gesetz etwa eine Pflicht bei Neubauten von Industrie- und Gewerbegebäuden und mehr Bauprojekte mit Holz vor.

Um klimaschädliches Co2 einzusparen, sollen ferner Moore renaturiert und Wälder aufgeforstet werden. Nicht eingesparte Treibhausgas-Emissionen müssen über andere Maßnahmen ausgeglichen werden. Das Gesetz wird flankiert durch ein 150 Punkte umfassendes Klimaschutzprogramm, das auch den Bau von 70.000 Ladesäulen für E-Autos vorsieht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist laut Söder der Umgang mit Wasser - während etwa in Franken die Gefahr von Dürren steigen, muss andernorts auf Hochwasser reagiert werden.

Der Bund Naturschutz warnte davor, durch das grundsätzliche Festhalten an der 10H-Regel den Naturschutz zu benachteiligen. "Sensible Wald- und Naturschutzgebiete müssen tabu bleiben. Arten- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden", sagte der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe.

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) forderte den Bund erneut auf, für den schnellen Bau der Windanlagen die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Es dürfe nicht mehr fünf Jahre dauern, bis sich ein neu beantragtes Windrad drehe, sondern maximal noch 2,5 Jahre. Dazu brauche es etwa Mustergutachten, um in Streitfällen schnell zu Entscheidungen zu kommen. Glauber hob zudem hervor, dass das Klimagesetz eine jährliche Evaluation vorsehe.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) betonte, Bayern könne derzeit etwa sieben Achtel seines Strombedarfs selbst herstellen, davon in etwa die Hälfte durch erneuerbare Energien. Sein Ziel sei es schon, hier annähernd an die 100 Prozent zu kommen. Die zum Jahresende anstehende Abschaltung des Kernkraftwerks Isar 2 erschwere aber den Weg, zur Kompensation des dort bisher produzierten Atomstroms sei eine Verdoppelung des Windparks notwendig sei.

Es müsse nun darum gehen, schnell die Flächen zu finden, auf denen Windräder gebaut werden können, sagte Aiwanger. Die Bundesregierung müsse zudem den Arten- und Naturschutz so anpassen, dass er die Windkrafterzeugung nicht unnötig erschwere.

Vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz des Bundes kritisiert und Nachbesserungen zu verbindlicheren Zielen bei der Reduzierung von Emissionen gefordert. In der Folge hatte auch Bayern eine Novelle für sein erst kurz zuvor beschlossenes Gesetz angekündigt.

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