München Kabinett entscheidet über neue Regeln für Gastronomie
Die Corona-Pandemie beherrscht mit stark steigenden Infektionszahlen wegen der um sich greifenden Omikron-Variante weiter die Diskussionen. Am Dienstag will die bayerische Staatsregierung über das künftige Vorgehen beraten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer in nächster Zeit noch Zugang zu Restaurants und Gaststätten bekommt - zweifach Geimpfte und Genesene (2G) oder nur noch zweifach Geimpfte und Genesene, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben oder ersatzweise ein negatives Testergebnis vorweisen können (2G plus).
Eine entsprechende Empfehlung für die Booster-Impfung als Voraussetzung für den Gaststättenbesuch hatte in der vergangenen Woche die Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern ausgesprochen. In Bayern sieht es jedoch nicht danach aus, als würde diese Empfehlung schnell umgesetzt. Der Freistaat sei bei 2G plus in der Gastronomie "sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch", deutete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Vorfeld an.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hatte bereits im Vorfeld Pläne für eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen kritisiert. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte erklärt, für 2G plus in der Gastronomie gebe es keine medizinisch plausiblen Gründe. Am Montag meldete sich auch der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur zu Wort: "Es ist absolut unbegreiflich, wieso die Gastronomie von der Politik wieder einmal als Sündenbock und Druckmittel gegen die Bevölkerung missbraucht wird", sagte Vereins-Geschäftsführerin Ursula Zimmermann. Eine ganze Branche werde sehenden Auges gegen die Wand gefahren - nur um die Bereitschaft zur Booster-Impfung zu erhöhen.
Bayern war gemeinsam mit Sachsen-Anhalt bei diesem Punkt bereits am Freitag aus der gemeinsamen Bund-Länder-Linie ausgeschert - beide Länder gaben jeweils eine Protokollerklärung ab. Söder verwies unter anderem darauf, dass Bayern in weiten Bereichen bereits schärfere Regelungen habe. So sind etwa Kneipen und Discos - anders als in anderen Ländern - ganz geschlossen.
Am Dienstag will man auch über die Verkürzung der Quarantäne für Kontaktpersonen und der Isolierung für Infizierte beraten und entscheiden - Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, die Regeln zu vereinheitlichen und die Fristen zu verkürzen. Die Münchner Virologin Ulrike Protzer mahnte Tempo bei diesen Entscheidungen an. "Wenn wir so langsam agieren, können wir mit dem Tempo der neuen Variante kaum mithalten", sagte die Expertin dem Bayerischen Rundfunk. Es müsse auch klargestellt werden, dass die nachgewiesene Infektion eines Zweifach-Geimpften einer Auffrischungsimpfung gleichzusetzen ist. Das müsse eindeutig geregelt werden, es gebe bereits eindeutige Studienergebnisse.
Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) hat die am Montag gestarteten Corona-Tests für Krippen- und Kindergartenkinder erneut verteidigt. "Ich glaube, dass es wirklich funktionieren wird, weil die Eltern ja auch größtes Interesse daran haben, dass die Sicherheit in den Kitas sehr hoch ist", sagte sie am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Schummelei durch die Eltern lasse sich zwar nicht ausschließen. "Aber ich baue wirklich darauf, dass das größte Interesse auch bei den Eltern daran besteht, dass die Kinder in einer sicheren Umgebung betreut werden."
Seit Montag gilt in Bayern zwar keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten. In den Kitas zu testen, würde laut Trautner das Erziehungspersonal überfordern. "Die Kinder sind noch sehr klein, sie schaffen es nicht alleine, dies zuverlässig an sich selber durchzuführen. Insofern wäre es für die Beschäftigten nicht leistbar."
Bayernweit gibt es etwa 10.200 Kitas. Trautners Ministerium verwies gegenüber "Antenne Bayern" darauf, dass die Nachweispflicht anders als bei Schulkindern gehandhabt werde. "Die Testnachweispflicht gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Kita-Kinder - auch diese Kinder können jedoch weiterhin Berechtigungsscheine für eine dreimal wöchentliche Testung erhalten", hieß es dem Radiosender zufolge aus dem Ministerium.
Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird. Die Einrichtungen können selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis des Tests die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber jedes Mal ein mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen.
Die Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen waren bereits vor dem Schulbesuch auf freiwilliger Basis gebeten worden, Selbsttests vorzunehmen, um eine Corona-Welle nach den Ferien in den Klassenzimmern von vornherein zu vermeiden. Über die Ergebnisse erster Tests wurde bis zum späten Montagnachmittag zunächst noch nichts bekannt.