Auf Starnberger See Bub ertrinkt beim Rudertraining – neuer Anlauf zu Strafprozess

2015 war ein 13-Jähriger beim Rudertraining im Starnberger See ertrunken. Fast sechs Jahre später könnten sich die Übungsleiter nun doch vor Gericht verantworten müssen.
Fast sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See muss sich das dortige Amtsgericht erneut mit dem Fall befassen. Damit steht nach einigen juristischen Umwegen erneut ein Strafprozess gegen die mutmaßlich verantwortlichen Übungsleiter im Raum.
Das Landgericht München II als zuständige Beschwerdekammer habe einen Beschluss des Amtsgerichts zur Einstellung des Verfahrens gegen die Betreuer der Rudergruppe aufgehoben und verfügt, dass die Akten wieder nach Starnberg übersandt werden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Warum ertrank der Junge?
Was genau am 19. April 2015 geschah, als der Ruderanfänger allein auf dem See unterwegs war, ist bis heute nicht ganz geklärt. Abseits der Gruppe kenterte er und ertrank.
Die beiden Leiter hatten am jenem Apriltag 2015 mit 20 Kindern ein Training absolviert. Die Wetterverhältnisse waren Gutachten zufolge mit viel Wind und Wellen schwierig. Der 13-Jährige übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug in einem Einer-Rennboot, zunächst in der Nähe des Stegs. Abseits der Gruppe ertrank er im acht Grad kalten Wasser.
Das Fehlen des Buben wurde erst bemerkt, als der Vater ihn am Abend nach dem Training abholen wollte. Tage später wurde die Leiche des Kindes gefunden, fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt. Die Eltern sind Nebenkläger – und fordern seit langem, dass sich die beiden Betreuer in einem Strafprozess verantworten müssen.
Verfahren war bereits eingestellt
Der Fall liegt zum dritten Mal beim Starnberger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich zum Landgericht München II angeklagt – das aber ans Amtsgericht verwies. Vor einem Jahr, am 17. März 2020, hatte eine Amtsrichterin dann das Verfahren gegen die beiden Betreuer gegen Geldauflagen von 50.000 Euro und 12.000 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten dagegen Beschwerde ein. Damit lag der Ball wieder bei der Amtsrichterin: Sie musste sich damit befassen, ob sie die Einstellung zurücknimmt. Da sie dies abgelehnte, war das Landgericht München II am Zug – das die Entscheidung zu Einstellung aufhob.
- Nachrichtenagentur dpa