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München

München: Corona-Krise – alles zur Kita-Öffnung und Kinderbetreuung


Notbetreuung, Beiträge und Co.
Kinderbetreuung in Corona-Krise – alles, was Sie wissen müssen

Von t-online, vss

Aktualisiert am 20.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Mutter hilft ihrem Kind bei den Hausaufgaben (Symbolbild): Die Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Krise wirft bei vielen Eltern Fragen auf.Vergrößern des Bildes
Eine Mutter hilft ihrem Kind bei den Hausaufgaben (Symbolbild): Die Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Krise wirft bei vielen Eltern Fragen auf. (Quelle: Ute Grabowsky/photothek/imago-images-bilder)
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Die Coronavirus-Pandemie hat München nach wie vor im Griff. Auch auf Kindertagesstätten hat die Krise enorme Auswirkungen. Alles, was Sie zum Thema Kinderbetreuung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Seit Wochen ist der Kita-Betrieb in Deutschland eingestellt. In Bayern wird das auch erstmal so bleiben. Bei vielen Eltern bleiben aber offene Fragen, die wir Ihnen beantworten möchten.

1. Wann öffnen die Kindertagesstätten wieder?

Während Schulen ab dem 27. April wieder schrittweise öffnen, bleiben Kindertagesstätten in Bayern wegen der Corona-Krise weiterhin geschlossen. Wann genau der Betrieb wieder aufgenommen wird, ist noch unklar. Jedoch gibt es Einrichtungen für Notbetreuung.

2. Wer darf die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Kindernotbetreuung steht Eltern zur Verfügung, die "in Bereichen der kritischen Infrastruktur" tätig sind und deshalb an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. So muss ein Elternteil im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege arbeiten. Wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in sonstigen kritischen Bereichen der Infrastruktur beruflich tätig sind, haben sie ebenso Anspruch auf eine Notbetreuung.


Voraussetzung für eine Notbetreuung ist jedoch, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Auch sonst dürfen keine Quarantänemaßnahmen vorliegen.

3. Müssen Kita-Gebühren weiterhin entrichtet werden?

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte am Montag in einer Regierungserklärung im Landtag an, dass Eltern in Bayern zumindest für die kommenden drei Monate keine Kita- und Kindergarten-Gebühren zahlen müssen – solange diese wegen der Corona-Krise geschlossen sind.

4. Welche Optionen gibt es, wenn keine Notbetreuung in Frage kommt?

Falls keine Notbetreuung in Anspruch genommen werden darf, gilt es eine Alternative zu finden. Eine Möglichkeit könnte sein, Urlaub für die Zeit in Anspruch zu nehmen. Andere Arbeitgeber ermöglichen eine flexible Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsort, zum Beispiel durchs Homeoffice.

5. Was passiert mit dem Lohn, wenn man wegen der Kinder nicht zur Arbeit gehen kann?

Wer doch einen Verdienstausfall erleidet, hat aber seit dem 30. März die Möglichkeit, andere Leistungen zu beziehen. Am 27. März ist dazu ein Gesetz verabschiedet worden: Sorgeberechtigte, also Eltern und Pflegeeltern, die nicht weiterarbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Netto-Gehalts.

Für einen vollen Monat wird jedoch höchstens eine Summe von 2.016 Euro gewährt. Sieben Wochen lang kann diese Leistung in Anspruch genommen werden. Das gilt jedoch nur für Kinder, die höchstens zwölf Jahre alt sind. Die Regelung tritt bis zum 31. Dezember diese Jahres in Kraft.

Verwendete Quellen
  • STMAS Bayern: "FAQ zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung"
  • Mit Material der dpa
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