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München

60.000 Ukraine-Flüchtlinge in Bayern – wie viele bleiben?


Ukrainische Geflüchtete
Rund 60.000 in Bayern – wie viele werden bleiben?

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Geflüchtete aus der Ukraine am Hauptbahnhof München (Symbolbild): Rund 60.000 Flüchtlinge sind bereits in Bayern. Ein Drittel davon wird wohl bleiben.Vergrößern des Bildes
Geflüchtete aus der Ukraine am Hauptbahnhof München (Symbolbild): Rund 60.000 Flüchtlinge sind bereits in Bayern. Ein Drittel davon wird wohl bleiben. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Rund 60.000 Flüchtlinge aus der Ukraine sind infolge des russischen Angriffskrieges in Bayern angekommen. Etwa ein Drittel von ihnen wird wohl bleiben,

"Hiervon erfasst sind alle Geflüchteten, die in den ANKER-Einrichtungen und den Anschluss-Unterkünften in den Landkreisen und kreisfreien Städten beherbergt sind. Dazu gehören auch Hotels oder Privatunterkünfte, die von einer Kommune angemietet wurden", sagte Herrmann in München. Nicht berücksichtigt seien die Geflüchteten, die sich selbst eine private Unterkunft gesucht hätten oder bei Verwandten und Bekannten untergekommen seien.

Mit Blick auf die Gesamtzahl der bisher angekommenen Menschen betonte Herrmann: "Grob geschätzt kann man nach diesen Zahlen derzeit davon ausgehen, dass rund ein Drittel der bei uns ankommenden ukrainischen Flüchtlinge im Freistaat bleibt." Also rund 20.580. So viele seien bisher in staatlichen und kommunalen Unterkünften untergebracht worden. Allerdings hätten noch nicht alle Landratsämter und Kreisverwaltungsbehörden die Zahl der Untergebrachten gemeldet.

Münchner SPD: Abschiebepraxis muss auf den Prüfstand

Die SPD im Landtag forderte die Staatsregierung auf, die bisherige Abschiebepraxis auf den Prüfstand zu stellen. Es stellten sich derzeit nicht nur Fragen zur Aufnahme ukrainischer Geflüchteter, sondern auch zum Umgang mit Personen, die bereits wieder abgeschoben wurden und für die eine Wiedereinreisesperre gelte.

Für Menschen, die noch kurz vor dem völkerrechtswidrigen militärischen Angriff auf die Ukraine aus bayerischer Zuständigkeit dorthin abgeschoben wurden, dürften keine Einreise- und Aufenthaltsverbote gelten, sagte die SPD-Abgeordnete Alexandra Hiersemann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur: dpa
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