München Kabinett: Clubs und Diskotheken dürfen ab Freitag öffnen

Nach knapp eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause darf ab diesen Freitag (1. Oktober) in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.
Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen seien wie branchenüblich zulässig, hieß es. Die Staatsregierung dringt jedoch auf "konsequente Kontrollen". Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.