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München

Verwaltungsgericht München untersagt Reichling "Terroristen"-Bezeichnung


10.000 Euro Ordnungsgeld drohen
Ort in Bayern bezeichnet Demonstranten als "Terroristen" – Urteil

Von dpa
12.06.2025 - 17:52 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250503-911-011637Vergrößern des Bildes
Mit einem überdimensioniertem X wird gegen Erdgasförderung in Reichling protestiert (Archivbild): Die Gemeinde hat die Demonstranten "Terroristen" genannt". (Quelle: Stefan Puchner)
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In der Gemeinde Reichling in Oberbayern wird gegen Gasförderung demonstriert. Die Kommune spricht von "Terroristen". Jetzt urteilt ein Gericht in München.

Das Verwaltungsgericht München hat der Gemeinde Reichling verboten, die Demonstranten gegen geplante Gasbohrungen als "diese Terroristen" zu bezeichnen. Der Beschluss vom 6. Juni sieht ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro vor, falls die Anweisung missachtet wird. Der Veranstalter einer Demonstration in dem kleinen Ort im Landkreis Landsberg am Lech hatte geklagt. Dieser vorläufige Beschluss gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache.

In einem Mitteilungsblatt der Gemeinde stand unter anderem: "Wir kofinanzieren die Anreise dieser ‚Terroristen‘ mit dem AST (Anrufsammeltaxi)." Unterzeichnet war der Text von Bürgermeister Johannes Hintersberger (CSU). Die Gemeinde äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht.

Am 3. Mai demonstrierten mehrere Hundert Menschen in Reichling gegen die Gasbohrungen. Im Vorfeld gab es Meinungsverschiedenheiten zur Organisation der Veranstaltung, wodurch die umstrittenen Äußerungen entstanden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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