Wiesn-Neuerung 2025 Oktoberfest: Mehr Plätze für die Münchner – kein Herzkasperl

Der Wettlauf zu den Plätzen gehört zu den Phänomenen der Wiesn. Für Münchner gibt es nun bessere Chancen. Auch bei den Zelten gibt es neue Entscheidungen.
Auf dem Oktoberfest bekommen Münchnerinnen und Münchner dieses Jahr mehr Chancen auf eine Platzreservierung. Der Wirtschaftsausschuss der Stadt München hat einstimmig beschlossen, dass die Wirte an Samstagen, Sonntagen und am Feiertag ab 15.00 Uhr zusätzlich zehn Prozent der Plätze für Münchner reservieren dürfen. Damit könnte es für die Münchner im Idealfall rund 100.000 zusätzlich reservierbare Plätze geben, sagte der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Christian Scharpf (SPD) am Dienstag.
In der Zeit nach 15.00 Uhr an den Wochenenden gab es bisher kein sogenanntes München-Kontingent, bei dem auch keine Mindestmenge an Verzehrgutscheinen gekauft werden muss. Die Neuregelung geht auf einen Vorstoß der Wiesnwirte zur Ausweitung der Reservierungsmöglichkeiten zurück.
Im Januar, noch unter dem damaligen Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU), hatte sich der interfraktionelle Arbeitskreis "Oktoberfest" damit befasst und festgelegt, dass keine zusätzlichen regulären Reservierungen gestattet werden können. Zusätzliche Reservierungen ohne Mindestabnahme, insbesondere die Münchner Reservierungen, wären aber denkbar. Dazu hatte Baumgärtners Nachfolger Scharpf die nun beschlossene Vorlage erstellt.
Wieder kein Herz fürs Herzkasperl
Hinter verschlossenen Türen entschied der Ausschuss zudem über die Zulassung von Wirten. Wie Scharpf bestätigte, bekam wie im Vorjahr das Zelt Boandlkramerei der Wirtefamilie Schöniger den Zuschlag für das Musikantenzelt auf der Oidn Wiesn. Mitbewerber Beppi Bachmaier mit seinem Herzkasperlzelt ist damit erneut aus dem Rennen.
Nach dpa-Informationen scheiterte er knapp; die Boandlkramerei lag demnach mit ihrer Bewerbung um einen Punkt vorn. Darüber hatte zuerst die Mediengruppe "Münchner Merkur/tz" berichtet.
Punkte werden nach einem Kriterienkatalog vergeben, der nicht zuletzt nach der Streiterei im vergangenen Jahr um die Vergabe des Musikantenzelts angepasst wurde. Darunter sind etwa Punkte, wie die bereits gesammelte Erfahrung bei Volksfesten, die Ausstattung des Zeltes oder des Fahrgeschäfts, aber auch die Tradition des Angebots. Damals war Bachmeier vor Gericht gezogen, um sein Zelt auf die Wiesn zu bringen – ohne Erfolg.
- Nachrichtenagentur dpa