In Silber und Gold Bayern stellt neue Sammlermünze mit berühmtem Motiv vor

Nur eine vierstellige Zahl an Exemplaren dürfte diese Sammlermünze zu einem begehrten Objekt machen. Der Verkauf beginnt bereits in wenigen Tagen.
Das Bayerische Hauptmünzamt hat am Mittwoch in München eine neue Sammlermünze namens "Neuschwanstein" vorgestellt, die sowohl in Gold als auch in Silber erhältlich sein wird. Diese Münze soll eine Neuinterpretation des historischen bayerischen Thalers darstellen, der vor der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 als Zahlungsmittel im Königreich Bayern genutzt wurde. Abgebildet ist das bayerische Wahrzeichen Schloss Neuschwanstein, das Münzsammler und Touristen gleichermaßen ansprechen soll.
Ein "Thaler" entspreche einer Unze Silber mit einem Feingehalt von 999, teilte das Ministerium mit. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sprach bei der Präsentation von einer "echten Sensation": "Wir holen den Thaler zurück – und das mit einem Hauch bayerischer Märchenhaftigkeit." Er fügte hinzu, dass die Sonderedition zum Verkaufsstart der Silbermünze 1.158 Exemplare in "strahlender Spiegelglanzprägung" umfassen werde, deren Echtheitszertifikate er persönlich unterzeichnet habe.
Bis zu 1.500 Euro pro Silbermünze
Die Anzahl der Exemplare orientiere sich am Gründungsjahr des Hauptmünzamts. Reinhard Riffel, Leiter des Bayerischen Hauptmünzamts, hob hervor: "Mit den Bayern Thaler Münzen schaffen wir eine hochwertige deutsche Alternative für Anleger."
Der Verkaufsstart für die Anlagemünzen (auch Bullion-Münze) ist für den 2. April 2025 geplant, während Details zum Verkaufsstart der Goldvarianten zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Münzliebhaber und Anleger können ab sofort Bestellungen auf der Webseite des Bayerischen Münzamts aufgeben.
Die Preise richten sich nach den verschiedenen Ausführungen, eine einfache Variante der Silbermünze (1 Unze) ist ab 44,90 Euro zu haben. Die Ausführung als "30 Bayern Thaler" mit einem Gewicht von einem Kilogramm liegt bei rund 1.500 Euro pro Stück.
- finanzministerium.bayern.de: Mitteilung vom 19.3.2025
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