Streit mit dem Freistaat Klimaaktivistin Poettinger darf kein Referendariat machen
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Eine angehende Lehrerin wird nicht zum Referendariat zugelassen. Ihr Engagement als Klimaaktivistin ist laut Kultusministerium aber keiner der Gründe dafür.
Nun ist es amtlich: Das Kultusministerium in Bayern hat der Lehramtsstudentin Lisa Poettinger offiziell ihre Zulassung zum Referendariat verweigert. Es begründet den Schritt mit deren "Mitgliedschaft und (das) Engagement für eine linksextremistische Gruppierung, gegenwärtig laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das öffentliche Billigen von Straftaten." Poettinger ist Mitglied in der Gruppe "Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München", welche der bayerische Verfassungsschutz als linksextrem einstuft. Sie hatte sich auch wiederholt an Protesten für mehr Klimaschutz engagiert – hierzu laufen noch offene Verfahren gegen sie.
Bereits vor einigen Wochen hatte der Fall für Schlagzeilen gesorgt, inklusive Poettingers Drohung, juristisch gegen die Entscheidung des Ministeriums vorgehen zu wollen. Sie selbst sieht in der Entscheidung ein "Berufsverbot" und vermutet dahinter auch ihr Engagement für den Klimaschutz.
Klimaschutz per se sei keiner der Gründe
In ihrer Stellungnahme veröffentlichte Poettinger nun auch Auszüge aus dem Schreiben des Ministeriums: "Nochmals und ausdrücklich sei konstatiert, dass Ihnen Klimaschutz per se nicht zur Last gelegt wird." Weiter heißt es: "Insbesondere sei betont, dass sich nach Erkenntnis des Verfassungsschutzes linksextremistisches Handeln und Engagement für den Klimaschutz nicht ausschließen." Im Gegenteil sei es nicht ungewöhnlich, wenn im Einzelfall – wie bei Poettinger – "beides Hand in Hand geht".
Poettinger bleibt dabei: Sie will klagen
"Wer sich in seiner Freizeit für Klimaschutz und Demokratie engagiert und dabei auch noch Begriffe verwendet, die der Staatsregierung nicht gefallen, kann in Bayern für charakterlich ungeeignet erklärt werden, Kindern Englisch beizubringen", teilte Poettinger mit. "Es ist aber auch ein gravierender Angriff auf die Grundrechte der Ausbildungs- und der Meinungsfreiheit." Ihr sei somit nicht möglich, ihre Ausbildung als Lehrerin abzuschließen und an einer staatlichen oder städtischen Schule angestellt zu werden.
Auch Poettingers Anwältin, die ehemalige Landesvorsitzende der Linkspartei in Bayern, Adelheid Rupp, betonte: Die Staatsregierung verstoße gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl. "Wir werden gegen diese Entscheidung, die verfassungswidrig ist und die Meinungsfreiheit meiner Mandantin krass verletzt, gerichtlich vorgehen."
- Nachrichtenagentur dpa