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München

Flughafen München: Zoll kämpfte in 856 Fällen für den Artenschutz


Flughafen verzeichnet 856 Fälle
Der Kampf der Münchner Zollbeamten für den Artenschutz

Von t-online, cgo

22.05.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 60994811Vergrößern des BildesMünchen: Immer wieder entdecken Zollbeamte illegal transportierte Mitreisende (Symbolbild). (Quelle: imago stock&people/imago)
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Das Hauptzollamt in München hat im Bereich Artenschutz alle Hände voll zu tun und mahnt: "Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken".

Tagtäglich überprüfen die Beamten des Hauptzollamts in München Pakete und Sendungen auf verbotene Gegenstände und Schmuggelware. Dabei stoßen sie nicht nur auf Waffen und Drogen, sondern auch auf lebendige Mitreisende oder verarbeitete Tierprodukte, die illegal von A nach B geschickt werden sollen.

Allein im Jahr 2023 registrierten die Münchner Zöllner insgesamt 62 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. 856 der sichergestellten Gegenstände waren dabei sogenannte Verarbeitungserzeugnisse, wie beispielsweise Muscheln und Korallen. Aber auch zahlreiche Lederwaren aus Reptilienleder oder Kosmetik und Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Pflanzen, wurden den Reisenden im Laufe des vergangenen Jahres abgenommen.

"Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken"

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt München dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. "Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören", heißt es in einer Pressemitteilung des Hauptzollamts München am Mittwoch. "Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken", mahnt Sprecher Thomas Meister.

Die Arbeit des Zolls trage maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirkt der Zoll bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit. Rund 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Hauptzollamts München, 22. Mai 2024
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