Besonderheiten und Tipps Landtagswahl in Bayern: Was man zur Stimmabgabe wissen muss
Am 8. Oktober wird in Bayern der neue Landtag gewählt. Wie die Wahl abläuft, wer seine Stimme abgeben darf und wie man ohne Wahlbenachrichtigung trotzdem abstimmen kann.
Rund 9,4 Millionen Bürger dürfen in Bayern am 8. Oktober ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben. t-online fasst in einer Übersicht alle wichtigen Fragen zusammen – was man alles zur Wahl mitnehmen muss, was passiert, wenn man seinen Wahlschein verloren hat oder wie man trotz Urlaub teilnehmen kann.
Wann wird in Bayern genau gewählt?
Die Landtagswahl findet am 8. Oktober 2023 statt. Die Wahllokale im Freistaat öffnen an diesem Tag um acht Uhr und schließen um 18 Uhr. In 2.056 Gemeinden und Städten dürfen Wahlberechtigte dann abstimmen. Die Wahllokale werden dafür extra unter anderem in Rathäusern, Turnhallen und Schulen aufgebaut.
Wer darf wählen und was muss zur Wahl mitgebracht werden?
Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am Wahltag über 18 Jahre alt sind. Ihr Hauptwohnsitz oder regelmäßiger Aufenthaltsort muss sich außerdem seit mehr als drei Monaten in Bayern befinden.
Zur Wahl muss lediglich die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Dann kann im Regelfall auch ohne Vorlage eines Ausweises abgestimmt werden. Wenn sich der Wähler allerdings nicht im heimischen Wahllokal einfindet, muss zuvor ein amtlicher Wahlschein beantragt werden. Wie man an diesen kommt, ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Wie funktioniert die Wahl?
Bei der Abstimmung hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten der Parteien aus jedem Stimmkreis gewählt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Parlament einnimmt. Dabei muss sich der Wähler für die Liste einer Partei entscheiden.
Was ist, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist?
Auch dann kann problemlos gewählt werden – solange der Wähler sein reguläres Wahllokal besucht. Der Reisepass oder Personalausweis muss in diesem Fall allerdings vorgezeigt werden. Der Wahlhelfer muss dann im Wahlregister nach der betroffenen Person suchen.
Sollten Personen allerdings gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfiehlt sich ein Anruf bei der jeweiligen Gemeinde. Denn um an der Wahl teilnehmen zu können, muss jeder Bürger im Wahlregister aufgeführt sein oder einen Wahlschein besitzen, um das Wahllokal wechseln zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann nachträglich nur auf dem Postweg oder persönlich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.
Im Urlaub oder im Ausland: Wie kann man dann trotzdem wählen?
Sollten sich Wahlberechtigte am 8. Oktober gar nicht in Bayern aufhalten, können sie trotzdem per Briefwahl abstimmen. Diese muss allerdings bis zum 6. Oktober beantragt werden. Einige Gemeinden bieten dafür ein Online-Tool an, sonst muss der Antrag postalisch gestellt werden. Mehr Informationen dazu befinden sich ebenso auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Nach dem Stichtag werden nur noch bei schweren Erkrankungen Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
- br.de: "Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern - so geht's"
- faz.net: "Alles Wichtige zur Landtagswahl in Bayern"
- augsburger-allgemeine.de: "Bayern-Wahl 2023: Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen"