Wie im Prozess um "Badewannen-Mord" Spektakuläre Freisprüche: Zu Unrecht hinter Gittern

Nach 13 Jahren wird Manfred Genditzki im Prozess um den "Badewannen-Mord" freigesprochen. Damit reiht er sich in die Liste der spektakulärsten Freisprüche ein.
Am Freitag hat das Landgericht München I Manfred Genditzki im Prozess um den sogenannten "Badewannen-Mord" freigesprochen. Insgesamt 13 Jahre saß der heute 62-Jährige unschuldig im Gefängnis. Ihm war vorgeworfen worden, im Jahr 2008 eine Seniorin in deren Wohnung geschlagen und in der Badewanne ertränkt zu haben. Nicht der erste spektakuläre Freispruch, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt:
Göttinger Organspendeskandal: Entschädigung in Millionenhöhe
Ein freigesprochener Arzt erhielt 2020 eine Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro. Der Chirurg hatte im Göttinger Organspendeskandal fast das gesamte Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde später freigesprochen. Den Großteil der Entschädigung erhielt er für sein verpasstes Gehalt.
Fall Harry Wörz: Einigung auf fast eine halbe Million Euro
1998 wurde Harry Wörz wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt und verbrachte viereinhalb Jahre im Gefängnis. Nach jahrelangem Kampf vor Gericht wurde er 2010 endgültig freigesprochen. Er erhielt zunächst eine Entschädigung von 41.900 Euro und einigte sich später mit dem Land Baden-Württemberg auf eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Euro.
Vorwurf der Vergewaltigung: Entschädigung nach Falschaussage
Ein Mann aus Bayern, der sieben Jahre unschuldig im Gefängnis saß, bekam 2013 eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Er wurde vom Vorwurf freigesprochen, seine Tochter dreimal vergewaltigt zu haben, nachdem diese ihre Aussage widerrufen hatte.
Freispruch nach fast zehn Jahren und Haftentschädigung
Horst Arnold wurde 2002 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, weil ihm vorgeworfen worden war, eine Kollegin vergewaltigt zu haben. Neun Jahre nach der Verurteilung wurde er freigesprochen und erhielt eine Haftentschädigung von 45.000 Euro.
Geständnis zurückgezogen: Über 15 Jahre unschuldig im Gefängnis
Wegen Missbrauchs und Mordes an einer Sechsjährigen wurde ein Ziegeleiarbeiter 1971 verurteilt und verbrachte 17 Jahre unschuldig im Gefängnis. Der Mann hatte die Tat zugegeben und dann wieder bestritten. Er erhielt allerdings keine Entschädigung, da sein Geständnis eine wesentliche Grundlage für die Verurteilung war.
- Nachrichtenagentur dpa