Streit um Nutzung der Münchner Immobilie Gericht wirft AfD-Politiker aus Wohnung
Rauswurf für AfD-Politiker: Im Bundestag, dem er seit 2017 angehört, darf Peter Bystron zwar bleiben – in seiner Münchner Wohnung jedoch nicht.
Das Landgericht München I hat eine Wohnungskündigung der Erwin-und-Gisela-Steiner-Stiftung gegen AfD-Politiker Peter Bystron bestätigt. Von der Verhandlung am Dienstag berichten übereinstimmend "Süddeutsche Zeitung" und "tz". Demnach muss Bystron seine bisherige Wohnung an der Türkenstraße verlassen. Grund dafür: Er nutzte sie dem Gericht und der Stiftung, die die Wohnung vermietet, zufolge nur noch privat.
Vereinbart gewesen sei jedoch eine teils gewerbliche wie private Nutzung. Er vermute, dass die Kündigung mit seiner Politik zusammenhänge, sagt Bystron jedoch. Er werde in Berufung gehen, berichtet die "tz". "Die Umwidmung eines Teils der Fläche als gewerblich war rein pro forma", zitiert die Zeitung ihn. "Meine Frau und beide Kinder können es immer noch nicht glauben, dass wir bald auf der Straße stehen." Ausziehen müssen sie bis 31. August.
Bystron soll erst kürzlich einen Besuch nach Belarus unternommen haben. Das Land unterstützt den Angriff Russlands auf die Ukraine, der AfD werden immer wieder Sympathien für den russischen Aggressor zugeschrieben. Bystron wurde vom Verfassungsschutz beobachtet und bezeichnete die rechtsextreme Identitäre Bewegung als "Vorfeldorganisation der AfD".
- N-TV: "Bericht: AfD-Mann Petr Bystron reiste heimlich nach Belarus"
- Süddeutsche Zeitung: "Heutiger AfD-Abgeordneter hält den Holocaust für einen 'Mythos'"