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Bayern senkt Hürden für Mobilfunkmasten


Telekommunikation
Jetzt sogar ohne Baugenehmigung: Mobilfunkmasten in Bayern

Von t-online, ok

24.01.2023Lesedauer: 1 Min.
MobilfunkmastVergrößern des Bildes
Mobilfunkmasten gehören mittlerweile ins Landschaftsbild. Noch gibt es aber nicht genug davon, um Gebiete in Bayern flächendeckend mit gutem Empfang zu versorgen. (Quelle: Stefan Seitz/imago-images-bilder)
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Verfahren beim Bau von Mobilfunkmasten sollen vereinfacht werden. Außerdem entfällt in Bayern die Abstandspflicht. Der Landtag muss noch zustimmen.

Um Bayern flächendeckender mit Mobilfunk zu versorgen, soll der Ausbau mit Masten beschleunigt werden. Das teilte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) am Dienstag nach einem Kabinettsbeschluss mit.

Künftig entfällt im Außenbereich die Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten. Außerdem können die Masten im Außenbereich bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter) und im Innenbereich von 15 Metern (bisher 10 Meter) ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Ebenfalls verfahrensfrei sollen darüber hinaus temporäre Masten ohne Höhenbegrenzung sein, wenn diese für maximal 24 Monate aufgestellt werden und zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke erforderlich sind.

Strafzahlungen für Netzbetreiber?

Mit dieser Änderung der Bauordnung setzt die Staatsregierung eine Ankündigung aus dem Herbst um. Endgültig müssen die neuen Regeln noch vom Landtag gebilligt werden.

"Wir sind uns einig: Der Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern muss beschleunigt und vereinfacht werden", sagte Bernreiter. "Wir brauchen einen flächendeckenden und beschleunigten Ausbau des Mobilfunks." Dass der Mobilfunk überall im Freistaat einwandfrei funktioniere, sei für den Wirtschaftsstandort Bayern und für die Sicherheit und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) legte in Richtung der Netzbetreiber nach und warf ihnen wiederholt eine lückenhafte Versorgung vor. Sie erfüllten im Freistaat die Auflagen der Bundesnetzagentur nicht. Strafzahlungen müssten von der Behörde jetzt geprüft werden.

Verwendete Quellen
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