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München

Sieg vor Gericht: Paulaner Spezi darf weiter Spezi heißen


Millionen-Rechtsstreit
Paulaner-Spezi darf weiter Spezi heißen

Von t-online, Jel

Aktualisiert am 11.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Spezi-Flasche von Paulaner (r.) steht im Kühlregal neben der Spezi der Riegele (Archivbild): Am Dienstag könnte eine Entscheidung im Gerichtsprozess fallen.Vergrößern des Bildes
Eine Spezi-Flasche von Paulaner (r.) steht im Kühlregal neben der Spezi von Riegele (Archivbild): Die Entscheidung im Gerichtsprozess ist gefallen. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Paulaner gewinnt den Spezi-Streit: Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Brauerei ihre Cola-Orangen-Limo weiter Spezi nennen darf.

Es ging um rund zehn Millionen Euro: Nun hat das Landgericht in München zugunsten der Paulaner-Brauerei entschieden. Diese darf ihre Cola-Orangen-Limo weiter Spezi nennen.

Hintergrund ist, dass die Augsburger sich nach eigenen Angaben schon Mitte der 1950er Jahre das Warenzeichen "Spezi" eintragen ließen. In den Siebzigerjahren schlossen die beiden Unternehmen dann besagte Vereinbarung miteinander. Doch inzwischen bezweifelt Riegele, dass die heutige Paulaner-Gruppe mit Blick auf den Vertrag Rechtsnachfolgerin ist und erklärte zudem die Kündigung der Vereinbarung. Stattdessen wollten die Schwaben eine neue Lizenzvereinbarung abschließen. Dagegen wandten sich die Münchner mit einer Feststellungsklage und bekamen nun Recht.

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Vereinbarung nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Mit ihr sei eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen, und im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Solche Vereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer.

Das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich bei dieser Vereinbarung handelt, darüber waren sich die Brauereien uneins. Riegele hat von einem Lizenzvertrag gesprochen, den die Brauerei nun kündigen wollte, um verbunden einen neuen Vertrag abzuschließen. Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig.

München: Paulaner gewinnt den Spezi-Streit

Laut den Brauern habe man 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Dem folgte das Landgericht in seiner Urteilsbegründung. Darin heißt es, dass der Vertrag "als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung" auszulegen sei.

Hinter der Forderung von Riegele lag der Wunsch, am wirtschaftlichen Erfolg der Paulaner Spezi beteiligt zu werden. Dazu erklärte das Gericht, dass eine Jahrzehnte nach Abschluss der Vereinbarung eingetretene Vertragstreue kein Grund sei, die Vereinbarung aufzuheben.

Noch vor zwölf Jahren wollte die Paulaner-Spitze ihre vergleichsweise kleine Spezi-Produktion einstellen, wie es in der Branche heißt. Seither aber habe sich der Absatz des margenstarken Zuckergetränks alle zwei Jahre verdoppelt, trotz steigender Preise.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Landgerichts München I am 11.10.2022
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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