Corona-Hotspot Wo gilt ein Beherbergungsverbot für Münchner?
Die gestiegenen Infektionszahlen in München haben nun auch Auswirkungen auf das Reisen. Münchner bekommen in anderen Bundesländern kein Hotel mehr – mancherorts ist sogar die Einreise verboten.
Menschen aus den aktuellen Corona-Hotspots München und Würzburg müssen derzeit mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen und dort übernachten wollen. Im Nachbar-Bundesland Baden-Württemberg gilt beispielsweise: "Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen überschritten wurde", wie es auf der Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt. Ausnahmen sind möglich, wenn negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden können, die nicht älter als 48 Stunden sind.
Mecklenburg-Vorpommern verbietet Einreise
Ähnliches gilt nach Dehoga-Angaben auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit 7-Tage-Inzidenz über 50 verboten. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne.
Zuletzt lag die Inzidenz für München nach Auskunft des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 55,93 (Stand Montag, 23.59 Uhr), in Würzburg bei 60,99.
- Nachrichtenagentur dpa