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Gleichstellung bei 2G-Regel: Getestete Schüler bis 18 Jahre


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Gleichstellung bei 2G-Regel: Getestete Schüler bis 18 Jahre

Von dpa
15.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Corona und SchuleVergrößern des Bildes
Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers. (Quelle: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa)
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Schülerinnen und Schüler regelmäßig auf das Coronavirus getestet werden, sind in Bayern künftig Geimpften oder Genesenen gleichgestellt. Voraussetzung sei ein negatives Testergebnis, beschloss die Staatsregierung am Dienstag. Das gelte auch dann, wenn die Kinder nicht geimpft sind. Bisher galt die Ausnahme für Schülerinnen und Schüler nur im Alter von unter 14 Jahren.

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