Insolvenzverschleppung Neues Urteil gegen Schuhbeck erwartet: Ihm droht längere Haftstrafe

Das Landgericht München I verkündet Anfang der Woche das Urteil gegen Alfons Schuhbeck. Dem 76-jährigen Koch drohen bis zu vier Jahre und acht Monate Gefängnis.
Vor dem Landgericht München I wird am Montag das Urteil gegen den bekannten Münchner Gastronomen Alfons Schuhbeck erwartet. Dem 76-jährigen Star-Koch droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten. Die Anklage umfasst Insolvenzverschleppung und Betrug mit Coronahilfen.
In die zu erwartende Strafe ist bereits die Haftstrafe eingerechnet, zu der Schuhbeck im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt wurde. Das aktuelle Verfahren folgt einem Deal zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht, nachdem der Gastronom ein Geständnis abgelegt hatte.
Die Haftstrafe, die Schuhbeck derzeit verbüßt, ist aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. Nach Angaben seiner Anwälte leidet der Koch an einer unheilbaren Krebserkrankung und wird momentan außerhalb des Gefängnisses behandelt. Wann er wieder in Haft muss, ist nicht bekannt.
- Nachrichtenagentur dpa
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