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München

München: Hanf-Pionier Wenzel Cerveny aus Aschheim steht vor Gericht


"Hier wird mit zweierlei Maß gemessen"
Nach mehreren Razzien: Hanf-Pionier von Aschheim vor Gericht


18.06.2025 - 11:07 UhrLesedauer: 2 Min.
Unternehmer Wenzel Cerveny in seiner "Naturerlebniswelt" in Aschheim: Hier wollte er nicht nur Hanfprodukte verkaufen, sondern auch einen Cannabis-Anbauverein gründen.Vergrößern des Bildes
Unternehmer Wenzel Cerveny in seiner "Naturerlebniswelt" in Aschheim: Hier wollte er nicht nur Hanfprodukte verkaufen, sondern auch einen Cannabis-Anbauverein gründen. (Quelle: Sarah Koschinski)
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Erst Ende Mai gab es in Wenzel Cervenys "Naturwelt" in Aschheim eine Razzia – eine von vielen. Jetzt steht der Unternehmer vor Gericht.

Der Münchner Unternehmer Wenzel Cerveny (64) muss sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht München verantworten. Sechs Jahre nach einer umstrittenen Großrazzia in mehreren Filialen seiner Hanf-Fachhandelskette hanf.com geht es nun um den mutmaßlich illegalen Verkauf von CBD-Produkten. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Sind die Behörden unverhältnismäßig hart gegen den Hanfhändler vorgegangen?

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Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem 64-Jährigen Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) vor. Er soll Hanftee und CBD-Blüten mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von unter 0,2 Prozent verkauft haben.

180 Polizisten und elf Staatsanwälte bei Razzia 2019

Für Cerveny ist der Prozess Ausdruck eines politischen Kurses. "Ich werde nicht nach Recht, sondern nach Ideologie verfolgt", sagt er. Die bayerische Staatsregierung unter CSU-Ministerpräsident Markus Söder habe angekündigt, das neue Gesetz "extremst restriktiv" auszulegen. Jetzt diene die Justiz als "verlängerter Arm dieser Ideologie".

Im Zentrum der Kritik: eine Großrazzia vom April 2019. Damals durchsuchten laut Cerveny 180 Polizeibeamte und elf Staatsanwälte bei acht Razzien mehrere seiner Filialen – obwohl es um nicht berauschende CBD-Produkte ging. Für den 64-Jährigen sei dies unverhältnismäßig und reine Steuerverschwendung. Die bayerische Justiz verfolge einen Sonderweg und schaffe keine Gleichheit vor dem Gesetz. "Hier wird mit zweierlei Maß gemessen", sagt Cerveny.

Unklare Gesetzeslage und lange Verfahrensdauer

Auch die Gesetzeslage sei verworren: "Was in Berlin verkauft wird, wird in München beschlagnahmt." Grund seien Widersprüche zwischen EU-Recht, dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und verschiedenen Urteilen von Verwaltungsgerichten.

Cerveny kritisiert zudem die "überlange Verfahrensdauer". Sechs Jahre zwischen der Durchsuchung und dem Prozessbeginn seien eine unverhältnismäßige Belastung und widersprächen außerdem rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Hanf-Pionier fordert Freispruch und Schadensersatz

Insgesamt wurden 2019 bei acht Razzien Produkte im Wert von rund 250.000 Euro beschlagnahmt. Auch ein 7,5-Tonnen-Lkw im Wert von 20.000 Euro stehe seit Oktober 2019 bei der Polizei. Cerveny fordert die vollständige Rückgabe dieser Produkte.

Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Verzicht auf die Ware einzustellen, lehnte er ab. Nun fordert er nicht nur Freispruch – sondern auch Schadensersatz.

Ein Verfahren wegen angeblichen Handels mit Cannabisprodukten aus dem Jahr 2022 hat die Staatsanwaltschaft München II bereits eingestellt und im Februar 2025 rund 50 Umzugskartons mit beschlagnahmter Ware zurückgegeben.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung Pressebüro König vom 16. Juni 2025
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