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München

München: Kein Verbot für Pro-Palästina-Slogan bei Demo am Montag


Stadt München scheitert
Gericht erlaubt umstrittenen Pro-Palästina-Slogan bei Demo

Von t-online
Aktualisiert am 27.06.2024Lesedauer: 2 Min.
"From the river to the sea": Plakate mit dieser Aufschrift sind bei der Demo am Montag nicht grundsätzlich verboten.Vergrößern des Bildes"From the river to the sea": Plakate mit dieser Aufschrift sind bei der Demo am Montag nicht grundsätzlich verboten. (Quelle: IMAGO/Sachelle Babbar)
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt den Slogan "From the river to the sea" bei einer Demo in München. Das Verbot der Stadt wird per Eilantrag aufgehoben.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Slogan "From the river to the sea" (Vom Fluss bis zum Meer) bei einer für Montag in München geplanten propalästinensischen Demonstration verwendet werden darf. Damit gab das Gericht einer Frau Recht, die gegen das von der Stadt München verhängte Verbot der Parole geklagt hatte. Die Stadt hatte diese zunächst aufgrund eines möglichen Anfangsverdachts für eine Straftat untersagt.

Das Gericht stellte fest, dass ein pauschales Verbot des Slogans ohne konkrete Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Relevanz unzulässig sei. Die Münchner Gefahrenprognose habe keine Hinweise auf einen Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Gruppen geliefert.

Allerdings betonte das Gericht, dass dies kein Freibrief für die Verwendung des Slogans sei; die Verantwortlichen der Demo müssen sicherstellen, dass sie sich im legalen Rahmen bewegen. Die Strafverfolgungsbehörden können weiterhin bei konkretem Verdacht gegen die Nutzung des Slogans vorgehen.

Generalstaatsanwaltschaft will an ihrem Kurs festhalten

Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte an, an ihrem strikten Kurs gegen die Parole festhalten zu wollen, den sie nach der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums unter anderem zur Terrororganisation Hamas eingeschlagen hatte. Darin wird der Slogan als ein verbotenes Kennzeichen der Hamas genannt.

"Seit diesem Zeitpunkt bejahen die bayerischen Strafverfolgungsbehörden den Anfangsverdacht für die Straftat des Verwendens von Kennzeichen von verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen", hatte ein Sprecher der Behörde zuletzt erklärt. Und dabei soll es auch bleiben: Auch beim isolierten Verwenden der Parole – egal in welcher Sprache – werde man weiterhin einen Anfangsverdacht bejahen und Ermittlungen einleiten.

Der Slogan "From the river to the sea" stammt aus den 1960er Jahren und wurde von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO geprägt. Er soll die vollständige Befreiung Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdrücken – einschließlich des Gebiets Israels.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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